Darf ein 18 jähriger mit einer 15 jährigen zusammen sein?

02.05.2017 von flecki98
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Hi ihr,
ich hab mal ne Frage. Ein guter Kumpel hat in der Nacht zum 1. Mai auf einer Party ein Mädel kennengelernt und sich voll in sie verknallt. Jetzt kam später raus, dass sie erst vor wenigen Wochen 15 Jahre geworden ist, also noch viel jünger als mein Kumpel, der wird bald schon 19. Wenn die das jetzt ganz offiziell machen sollten: Darf man das überhaupt? Ist das erlaubt, oder kann mein Kumpel da irgendwie Ärger mit dem Gesetz bekommen? Mit 18 ist er schließlich schon Erwachsener, rechtlich. Und sie ist ja noch minderjährig vom Gesetz her. Kennt sich da einer aus? Danke!

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raffaello
raffaello 02.05.2017

Ich persönlich finde den Altersunterschied nicht schlimm. Rein rechtlich sieht es auch nicht ganz kritisch aus, da das Mädchen bereits älter ist als 14 Jahre. Bei unter 14-Jährigen wäre das schon eher ein Straftatbestand. Da dein Kumpel aber auch noch nicht über 21 Jahre alt ist, sehe ich da kein Problem.

Vom Gesetz her sieht es so aus:

Gemäß § 176 Abs.1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem KIND vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt.

Opfer einer Tat nach § 176 StGB kann also nur ein Kind sein. Ein Kind ist eine Person unter 14 Jahren.

Das fällt also schon mal weg. Sie ist Jugendliche im Sinne des Gesetzes.

Ein weiterer Paragraph besagt:

§ 182 StGB:

Nach Abs.2 dieser Vorschrift wird eine Person über 21 Jahre mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, die eine Person unter 16 Jahren dadurch missbraucht, dass sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen SELBSTBESTIMMUNG ausnutzt.

Das Gesetz geht bei Jugendlichen zwischen 14-16 Jahren nicht von vornherein von einem Fehlen einer Selbstbestimmung aus. Bei dieser Vorschrift (Abs.2) handelt es sich um ein Antragsdelikt, d.h. die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Antragsberechtigt sind die Eltern und das Opfer.

Zu beachten ist schließlich noch § 174 StGB. Diese Vorschrift regelt den sexuellen Missbrauch von SCHUTZBEFOHLENEN. Danach sind z.B. sexuelle Handlungen an einer Person unter 16 Jahren strafbar, wenn die Person zur ERZIEHUNG/AUSBILDUNG oder BETREUNUNG anvertraut wurde.

Ich würde also abschließend sagen, dass es hier rechtlich gesehen keine Probleme geben wird. Wenn die beiden ganz sicher gehen wollen, sollten sie entweder abwarten, bis sie 16 ist oder sich das Einverständnis von ihren Eltern einholen. In ein paar Jahren ist dieser kleine Altersunterschied nicht mehr der Rede wert.

lena2000
lena2000 02.05.2017

Sie dürfen zusammen sein und auch Sex haben. Laut § 182 StGB darf er keine Zwangslage ausnutzen und es darf kein sexueller Kontakt gegen Geld stattfinden. Das wäre sexueller Missbrauch von Jugendlichen. Bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen beiden gibt es rechtlich gesehen keine Probleme.

Das andere ist eher eine moralisch-ethische Frage... Wenn sie sehr reif und weit ist, er sehr kindlich, mag das einigermaßen passen. Aber es kann auch sein, dass die beiden sich nicht viel zu sagen haben werden. Ihre Lebenswelten sind völlig unterschiedlich. Sie ist noch Schülerin, er wird bald studieren oder arbeiten gehen (falls er das nicht eh schon macht...). 

Die Frage ist natürlich auch, ob daraus überhaupt mehr wird. Nur weil er sich verknallt hat, muss es ihr ja nicht genauso gehen. Sie ist eventuell geschmeichelt, hält aber nichts von ihm oder hat schon einen Freund. Ich würde da erstmal abwarten.

zwillingsmama
zwillingsmama 02.05.2017

Man könnte auch sagen, wo kein Kläger da kein Richter. In erster Linie müssen oder sollten ja auch die Eltern des Mädels damit einverstanden sein solange sie noch nicht volljährig ist. Dies ist ja auch ein nicht unwesentlicher Faktor. Wie bereits erwähnt, wenn die Situation nicht ausgenutzt wird und das Mädel auch die gewisse geistige Reife besitzt, spricht ja nichts dagegen. Die Jugend wird mit der Zeit eh immer frühreifer und probieren sich aus. Solange das Thema Verhütung eine Rolle spielt, wird man das nicht so eng sehen müssen. Grad die erste Liebe ist doch was Tolles

mamapetra
mamapetra 02.05.2017

Bin ich die einzige, bei der sofort die Alarmglocken angehen? Mal abgesehen von der rechtlichen Situation hätte ich aus Elternsicht einiges dagegen, dass sich ein fast 19-Jähriger mit einer kaum 15-Jährigen einlässt, nur weil er sich "verknallt" hat. Für mich klingt das nicht nach echter Liebe oder tiefen Gefühlen. Das wäre etwas anders.

Sie ist eine Schülerin der 8. oder 9. Klasse, die sich auf die Schule konzentrieren muss. So etwas kann ihre gesamte Zukunft zerstören. Es ist sicher richtig, dass ein Altersunterschied von drei oder vier Jahren wenig ausmacht, wenn man erwachsen ist. Im Jugendalter macht das einen Riesenunterschied. Zwischen den beiden liegen Welten. Körperlich, geistig und seelisch. 

Das Mädchen entdeckt ihren Körper erst. Für sie wird eine eventuelle Liebesbeziehung eine ganz andere Bedeutung haben als für den Jungen, der - davon gehe ich jetzt einfach mal aus - mehr sexuelle Erfahrung haben wird. 

Dass er sich "verknallt" hat, klingt unreif. Sie gefällt ihm also optisch. Zu Partys ziehen sich viele Mädchen in dem Alter völlig übertrieben sexy an und schminken sich zu stark. Wer weiß, wie lange das Gefühl bei ihm anhält. Vielleicht will er einfach nur Spaß, Sex und mehr nicht. Was ist, wenn er mehr will, sie aber noch nicht bereit ist? 

Mädchen steigern sich oftmals völlig in Beziehungen hinein. Für sie gibt es nichts anderes auf der Welt als den Jungen, der sich für sie interessiert. Alles andere wird vergessen. Ihm zuliebe macht sie womöglich alles. 

Die Frage ist, ob ein Erwachsener da ein Auge drauf hat, mit ihr zum Frauenarzt geht, damit sie die Pille kriegt, mit ihr redet, damit sie weiß, dass sie "Nein" sagen darf.

Es wäre für mich etwas völlig anderes, wenn sich beide ineinander verliebt hätten. Das impliziert nämlich, dass man aufeinander aufpasst und dem anderen keinen Schaden zufügen will. 

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