Darf man bei defekter Heizung die Miete mindern?

Darf man bei defekter Heizung die Miete mindern?

16.12.2017 von trixi
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Die Heizung in unserem Haus muss defekt sein, sie kühlt nachts immer so komplett aus, dass morgens nur noch 15 Grad herrschen. Uns ist das zu kalt und wir haben auch keine Lust, auf eigene Stromkosten noch Heizlüfter in drei Schlafzimmer zu stellen. Gibt es einen Richtwert, wie warm es in einer Wohnung sein muss? Der Vermieter, der auch im Haus wohnt, sieht das Problem nicht ein und wird auch keine Abhilfe schaffen, darum würden wir jetzt gerne die Miete mindern. Ist das erlaubt? Um wie viel Prozent kann ich sie verringern?

Antworten: 1

rolfgoergen
rolfgoergen 16.12.2017

Gibt es einen Richtwert, wie warm es in einer Wohnung sein muss?

Ja, Richtwerte gibt es durchaus. Die Heizung muss so funktionieren, dass in den normalen Wohnräumen während der Heizperiode (01.10. bis 30.04.) von morgens 6.00 Uhr bis abends 23.00 Uhr mindestens 20-22°C herrschen. In Schlafräumen, Küche, Abstellraum usw. reichen 18°C.

Ist dies mehrere Tage lang nicht gegeben, liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt. Ich glaube es gab diesbezüglich Rechtsprechungen, wo 20% Mietminderung als angebracht erachtet wurden.

Wichtig zu wissen ist, dass man als Mieter in der Pflicht steht, Probleme mit der Heizung unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Da bei einer rechtskonformen Mietminderung aber zahlreiche Details zu beachten sind, würde ich Dir im Zweifel den Weg zu einem Rechtsanwalt empfehlen. Dass sich der Vermieter im benannten Fall weigert, das Problem zu beheben, ist jedenfalls nicht normal und wenn sich da nichts tut, würde ich auch schnellstmöglich einen rechtlichen Rat suchen.

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