Darf man Tabak im eigenen Garten anbauen?

17.07.2017 von smokinggun
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Hallo, ich habe eine Frage, die mich neuerdings beschäftigt. Ich habe von einem befreundeten Hobbygärtner eine Packung Tabaksamen geschenkt bekommen. Jetzt bin ich natürlich neugierig und möchte das ausprobieren, zumal ich ja sehr gerne rauche (bitte keine Moralpredigten an dieser Stelle). Kennt sich da jemand aus und weiß, wie sich das rechtlich verhält?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Antworten: 1

jurafan
jurafan 17.07.2017

Eine interessante Frage, die du da stellst. Auch wenn ich persönlich dieses "Laster" vor ein paar Jahren abgelegt habe, kann ich gut verstehen, wie es ist. Also keine Moralpredikt von mir an dieser Stelle. Leider muss ich es immer wieder sagen, es führt rechtlich kein Weg daran vorbei:

Das, was ich in Rechtsangelegenheiten von mir gebe, stellt keinerlei juristische Beratung dar, sondern spiegelt nur mein mir selbst angeeignetes Rechtswissen dar. Für eine rechtssichere Auskunft musst du deshalb einen zugelassenen Anwalt befragen.

So, nachdem nun dieser lästige Part erledigt ist, komme ich zum spannenden Bereich: der Beantwortung deiner Frage(n). Grundsätzlich ist der Anbau von Tabak für den Eigenbedarf erlaubt. In dieser Hinsicht kann ich dir also deine möglichen Bedenken schonmal vorab nehmen. Es gibt natürlich ein ABER - und das möchte ich dir nun möglichst nahe bringen, damit du dich möglichst entspannt deinem Tabakanbau widmen kannst (die Anbauzeit für Tabak ist für dieses Jahr übrigens schon rum - du musst dich also bis nächstes Jahr gedulden „zwinkern“-Emoticon ).

Was sagt der Gesetzgeber zum Thema "Tabakanbau für den Eigenbedarf"?

Zunächst einmal muss geklärt sein, was der Gesetzgeber bzw. seine Kontrollorgane überhaupt als "Tabak" klassifizieren - Basiswissen ist die Grundlage für jede weitere Information!

Alles, was unter den Begriff "Tabak" fällt, hat eine einzige gesetzliche Regelung. Unter den Begriff "Tabak" bzw. "Tabakwaren" fallen:

  • Zigarren
  • Zigarillos
  • Rauchtabak
  • Zigaretten

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Feinschnitt oder Pfeifentabak handelt oder sogar um Produkte, die dieser Definition gleichgestellt werden. Dadurch fallen auch solche Produkte in diese Definition, die nur anteilig den genannten Tabak beinhalten - Kräuterzigaretten wären ein klassisches Beispiel dafür.

All diese Produkte unterliegen zunächst der Steuerpflicht - auf die Feinheiten mit importierten Tabakwaren für den Eigenbedarf aus EU-Mitgliedsstaaten verzichte ich jetzt mal, weil das hier nicht relevant ist.

Steuerbefreiung und dadurch Zulässigkeit von Tabakanbau ohne gewerblichen Hintergrund

Der Gesetzgeber sieht eine Steuerbefreiung und damit Zulässigkeit von Tabakanbau vor, wenn dieser ausschließlich dem Zweck der Bedienung des Eigenbedarf gilt. In diesem Fall bedarf es auch keinerlei Erlaubnis und man muss es der für Steuerangelegenheiten zuständigen Behöre (Zoll) nicht anzeigen bzw. mitteilen, dass man Tabak anbaut.

Wie viel Tabak gilt noch als Eigenbedarf?

Es kursieren viele verschiedene Angaben im Internet, welche Menge von selbst angebautem Tabak als Eigenbedarfsmenge zugelassen sei. Dazu kann ich dir sagen, dass die meisten Informationen totaler Unsinn sind und sich über das berühmte "HörenSagen" verbreiten. 

Die maximal zulässige Herstellungsmenge ist lt. Gesetz überhaupt nicht klar definiert. Die geltende Regelung sagt aus, dass die zulässige Menge dem Eigenbedarf des Anbauenden entsprechen kann. Ein starker Raucher kann also locker 6-7kg fertigen Rauchtabak herstellen und trotzdem steuerfrei bleiben. 

Wichtig ist, dass der erzeugte Tabak tatsächlich nur für den eigenen Bedarf hergestellt werden darf. Auch eine kostenlose Abgabe an Freunde/Verwandte ist unzulässig und muss versteuert werden.

Ich hoffe, ich konnte dir deine Frage ausreichend beantworten.

Viele Grüße

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