Dürfen Eltern ihre Kinder schlagen?

Dürfen Eltern ihre Kinder schlagen?

26.10.2017 von pedro
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Ich mache mir Sorgen wegen unserer neuen Nachbarn. Sie haben zwei Kinder, die sich schnell mit meinem Sohn angefreundet haben. Gestern kam dieser vom Spielen nach Hause und war völlig entsetzt: Scheinbar hat eines der Nachbarskinder schlechte Noten mit nach Hause gebracht und daraufhin vor aller Augen Schläge bekommen. Mein Sohn versteht die Welt nicht mehr und ich kann nicht die Füße stillhalten und das mit ansehen! So wie mein Sohn das beschrieb, ist es auch kein Einzelfall. Am liebsten würde ich etwas tun, um den Kids zu helfen. Allerdings weiß ich nicht, wie die rechtliche Lage. Sind Schläge tatsächlich verboten oder werden sie nicht gerne gesehen, sind aber erlaubt?

Antworten: 3

Beste Antwort
jeanluc
jeanluc 27.10.2017

Früher gab es in Deutschland das sogenannte Züchtigungsrecht. Dies war im BGB § 1631 Abs. 2 geregelt und besagte, dass dem Vater (!) die Anwendung angemessener Zuchtmittel gegen das Kind gestattet war. Dies ist glücklicherweise 1957 gestrichen worden.

Ansonsten besagt das Strafgesetzbuch in § 223, dass Gewalt gegen Kinder strafbar ist. Wenn man es genau nimmt, dann ist schon die Ohrfeige oder der Klaps auf den Hintern eine Körperverletzung, wegen denen die Eltern angezeigt werden können.

Natürlich würde das bei einem Klaps auf den Hintern wohl niemand tun, wenn es sich aber so darstellt, wie in Deinem Fall, dann würde ich da sehr schnell etwas dagegen unternehmen. Das Sprechen mit den Betroffenen wird wohl wenig bringen, eher verärgerst Du sie und der Schuss geht nach hinten los. Ich an Deiner Stelle würde entweder zur Polizei oder zum Jugendamt gehen.

doctorwho
doctorwho 27.10.2017

Vielleicht noch ergänzend ein paar Anmerkungen:

Im Jahr 2000 wurde in Artikel 6 II des Grundgesetzes festgelegt, dass Eltern (und auch Aufsichts- und Erziehungsberechtigte) kein Züchtigungsrecht mehr gegenüber ihrem Kind haben.

In Paragraph 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Es sind also nicht nur körperliche Strafen verboten, sondern auch, wenn Eltern ihren Kindern gegenüber seelische Grausamkeit anwenden (z. B. Liebesentzug, Missachtung etc.)

Lediglich wenn einem Kind Gefahr droht, z. B. wenn es gerade dabei ist, auf eine befahrene Straße zu rennen, darf es notfalls auch "mit Gewalt" und körperlichem Zwang daran gehindert werden. Das heißt allerdings nicht, dass man seinem Kind ein paar Ohrfeigen verpassen darf, weil es auf eine so dumme Idee gekommen ist, sondern nur, dass man eingreifen und das Kind notfalls auch grob packen/zurückreißen darf.

Wenn Eltern (oder Aufsichts- bzw. Erziehungsberechtigte) gegen die Rechte des Kindes auf gewaltfreie Erziehung verstoßen, ist das Körperverletzung und kann als Straftat geahndet werden. Dazu zählen auch Ohrfeigen oder ein "Klaps".

Wenn das mal ausnahmsweise passiert, wird niemand hingehen und etwas unternehmen. Aber wenn Eltern ihr Kind regelmäßig züchtigen, wie es in deinem geschilderten Fall zu sein scheint, dann kann ihnen ein Strafverfahren drohen und ihnen kann sogar das Sorgerecht entzogen werden.

Wie gut kennst du die Eltern? Vielleicht würde schon ein persönliches Gespräch helfen. Du könntest auch mit einem Lehrer der Kinder reden. Denn vielleicht bekommen die Kinder noch mehr Ärger, wenn die Eltern den Eindruck bekommen, sie würden bei den Eltern ihrer Freunde petzen. Aber du solltest auf jeden Fall etwas unternehmen. Wenn meine ersten beiden Tipps nicht in Frage kommen, solltest du dich wirklich unbedingt ans Jugendamt wenden und dir dort Rat holen.

alexj
alexj 27.10.2017

Keine Ahnung, wie das Ganze rechtlich aussieht – aber ich würde da nicht stillhalten. Wegen einer schlechten Note sein Kind zu schlagen, geht gar nicht! Und wenn das des Öfteren vorkommt, dann geht es schon zweimal nicht! Ich würde mal beim Jugendamt anrufen und mich erkundigen, was man in einem solchen Fall tun kann – ohne Namen zu nennen.

Mit der Nachbarin reden? Ich weiß nicht, wie gut ihr euch versteht? Hat man guten Kontakt mit ihr, würde ich sie darauf ansprechen. Ist es nur eine Nachbarin, die man nicht gut kennt, wäre ich mit einem Gespräch vorsichtig.

Aber unternehmen würde ich auf jeden Fall etwas.

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