Hat der Stiefvater Umgangsrecht?

13.10.2017 von albatros
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Guten Tag!
Nach acht Jahren ist meine Ehe leider in die Brüche gegangen, die Scheidung läuft. Das ist so schon schlimm genug, aber zur Ehe gehört auch die Tochter meiner Noch-Frau. Als wir geheiratet haben, war die Kleine gerade mal zwei Jahre alt. Sie ist für mich wie eine Tochter und sie hat mich sogar "Papa" genannt! (Ihren leiblichen Vater kennt sie nicht). Meine Frau möchte jedoch nicht, dass ich die Kleine sehe, obwohl wir so eine tolle Beziehung haben. Es tut mir in der Seele weh! Habe ich als Stiefvater ein Umgangsrecht oder kann ich wirklich nichts machen?

Antworten: 1

susanne45
susanne45 14.10.2017

Ja, da hast Du ein Recht drauf.

§ 1685 Abs.II BGB bestimmt, dass enge Bezugspersonen des Kindes ein Umgangsrecht mit dem Kind haben, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben und eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Die Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Notfalls kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung auch gegenüber Dritten näher regeln (§ 1684 Abs. III S. 1 BGB).

Alleine durch das Zusammenleben, mehr noch sogar durch die Ehe, hast Du auf jeden Fall ein Umgangsrecht, wirst es nur eventuell gerichtlich durchsetzen müssen. Das wäre es leichter, Deine zukünftige Ex über die Rechtslage aufzuklären und sie darum zu bitten, dem Kind und Euch diesen Stress zu ersparen.

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