Hat man als Mieter ein Recht auf den Energieausweis?

Hat man als Mieter ein Recht auf den Energieausweis?

20.04.2017 von clayface
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Guten Abend zusammen,
wie sind gerade auf Wohnungssuche und haben bislang zwei Favoriten ausgemacht. Bzw. einen Favoriten und eine gute Alternative „zwinkern“-Emoticon Die Wohnung passt uns von der Lage, der Größe und auch von der Raumaufteilung. Nun gibt es aber folgendes Problem: Das Haus ist Baujahr 1973. Mein Onkel sagt, wir sollen da unbedingt bei den Heizkosten aufpassen, zumeist seien die älteren Häuser sehr schlecht isoliert und auch die Heizung wäre sicher nicht mehr die effizienteste ihrer Art.

Der Vermieter ist jetzt keine professionelle Wohnbaugesellschaft oder so, sondern ein Privatmann, der neben diesem Haus wohnt und im besagten Haus zwei Wohnungen vermietet. Auf Anraten meines Onkels haben wir ihn gestern nach einem Energieausweis für die Wohnung gefragt. Leider stellt der ältere Herr sich stur und will davon nichts wissen! Und nun? Wir würden ja gerne die anderen Mieter im Haus nach den tatsächlichen Heizkosten fragen, aber diese Wohnung ist aktuell ebenfalls zu vermieten und hat auch nochmal eine andere Größe. Das bringt uns auch nicht weiter..

Meine Fragen (und ich hoffe mir kann jemand hier helfen):

1.) Muss der Vermieter uns einen Energieausweis aushändigen, damit wir uns über die Heizkosten informieren können?

2.) Sollte er keinen Energieausweis für die Wohnung haben: Muss er als Vermieter den in Auftrag geben und bezahlen, oder wir als zukünftige Mieter?

3.) Wie sieht man am Energieausweis, welche tatsächlichen Energiekosten auf uns zukommen? Stehen dort geschätzte Heizkosten, oder was?

Bitte entschuldigt die vielen Fragen, aber wir möchten hier böse Überraschungen möglichst vermeiden, ich hoffe das kann jeder verstehen.

Danke euch jedenfalls,
Torsten (aus der Nähe von Mainz)

Antworten: 2

Beste Antwort
arthur
arthur 20.04.2017

Der Vermieter muss auf Verlangen einen Energiepass vorlegen. In Deutschland besteht Energieausweis-Pflicht. Betroffen ist jeder Eigentümer, der verpachtet, vermietet oder verkauft. Geregelt wird das nach EnEV. Diese Pflicht betrifft ebenfalls Wohnheime, Seniorenheime und Büro-Verwaltungsgebäude. Dazu zählen beispielsweise Schulen oder Krankenhäuser.

1.) Muss der Vermieter uns einen Energieausweis aushändigen, damit wir uns über die Heizkosten informieren können?

Das Haus, in das ihr einziehen möchtet, wurde 1973 gebaut. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen der Baujahre 1966-1977 besteht diese Pflicht bereits seit dem 1. Januar 2009. Bis zum 1.10.2008 durfte der Eigentümer noch aussuchen, ob er einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis machen lässt. Jetzt geht das nicht mehr. Jetzt muss es ein Bedarfsausweis sein. Was das genau ist, erkläre ich gleich.

Ausnahmen: Wer braucht keinen Energiepass?

  • Ist das Wohngebäude kleiner als 50 m², muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
  • Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, muss bei Vermietung, Verpachtung oder einem Verkauf ebenfalls kein Energieausweis vorgelegt werden. Geregelt ist das in §16 Abs. 5 EnEV.
  • Wer seine Immobilie nur selbst nutzt, braucht ebenfalls keinen Energieausweis.

2.) Sollte er keinen Energieausweis für die Wohnung haben: Muss er als Vermieter den in Auftrag geben und bezahlen, oder wir als zukünftige Mieter?

Zahlen muss grundsätzlich der Eigentümer der Immobilie. Er darf den zukünftigen Mietern, Käufern oder Pächtern diese Kosten nicht aufdrücken. Legt der Eigentümer den Energieausweis nicht vor, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Dafür gibt es saftige Strafen von bis zu 15.000 €.

3.) Wie sieht man am Energieausweis, welche tatsächlichen Energiekosten auf uns zukommen? Stehen dort geschätzte Heizkosten, oder was?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen

Bedarfsausweis (§18 EnEV)

Grundlage ist hier ein technisches Gutachten.

Hier wird über objektive technische Daten der theoretische Energiebedarf berechnet. Bauliche Fakten (Beschaffenheit von Fenstern, Dämmung usw.) werden dafür in den Blick genommen. Die Ergebnisse sind darum sehr aussagekräftig. Für Mieter, Pächter und alle, die neu kaufen wollen, ist das die bessere Variante. Die Kosten für die Erstellung dieses Energieausweises liegen bei etwa 200-350 €.

Verbrauchsausweis (§19 EvEV)

Grundlage sind die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre

Das Ergebnis ist weniger aussagekräftig, da der ermittelte Verbrauch vom Verhalten der Vormieter bzw. vorherigen Hausbewohner abhängt. Waren das Leute, die selten gekocht und wenig geheizt haben, viel unterwegs waren & an jeder Ecke gespart haben, sind diese Kosten eventuell viel niedriger als das, was einen selbst erwartet. Kosten für die Erstellung dieses Energieausweises: 30-100 €.

Wir würden ja gerne die anderen Mieter im Haus nach den tatsächlichen Heizkosten fragen, aber diese Wohnung ist aktuell ebenfalls zu vermieten und hat auch nochmal eine andere Größe. Das bringt uns auch nicht weiter.

Nein, das hätte euch nicht geholfen. Ihr wisst ja dadurch nicht, welches Heizverhalten die anderen an den Tag legen. Ich habe lange in einem Altbau gewohnt, unsaniert. Es zog wie Hechtsuppe. Das heißt im Klartext: Du heizt die Umgebung mit, wenn es keine anständige Dämmung/Isolierung gibt und wenn keine doppeltverglasten Fenster vorhanden sind. Also heizt man einen Raum, zieht sich drei Pullover an und friert und schlottert…

Die andere Wohnung steht vermutlich nicht grundlos leer. Vielleicht werdet ihr mit eurer Alternative glücklicher… Energiekosten können einem das Genick brechen, finanziell. Und dass der ältere Herr, dem das Gebäude gehört, sich so verhält zeigt mir:

  1. Er hat etwas zu verbergen. Vermutlich aus gutem Grund. Die Energiekosten werden euch umhauen. Und das meine ich nicht positiv.
  2. Er ist nicht gesprächsbereit, nicht ehrlich, nicht offen.
  3. Bei Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten (Lärm, Kinder, Parken vor dem Haus) wird er ebenfalls stur bleiben.

Tipp: Niemals in ein Haus ziehen, in dem oder neben dem der Vermieter wohnt. Das bringt meiner Erfahrung nach immer Ärger.

olga
olga 21.04.2017

Auch alte Leute ohne "böse Absichten" müssen sich an das geltende Gesetz halten.

Wenn du als Eigentümer ein Inserat schaltest, wenn du deine Wohnung vermieten möchtest, musst du schon dort (!) auf die Energiekosten hinweisen. Informiert werden muss über:

  • Energieverbrauch oder -bedarf
  • Energieträger (Gas, Öl, Holz­pellets)
  • Baujahr
  • Seit Mai 2014 muss die Effizienz­klasse dabei sein

Wenn es noch keinen Energieausweis gibt, muss der bei der Besichtigung vorgelegt werden. Der zukünftige Mieter kann das verlangen.

Hilfe gibt es beim Mieterschutzbund oder Anwalt.

Kaum jemand wird so dumm sein, die Wohnung ohne Energiepass zu mieten. Schon gar nicht aus dem Baujahr. Will der alte Herr also gern durch Vermietung Geld einnehmen, muss er wohl einen Energiepass in Auftrag geben - und vermutlich dann erstmal das Haus sanieren...

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