Ist ein Privatfahrzeug auch steuerlich absetzbar?

09.10.2017 von thomas
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Ich bin sauer. Mein Kollege (5 Jahre jünger, neu im Unternehmen), arbeitet im gleichen Gebiet wie ich, hat aber ein Firmenauto bekommen, weil er immer wieder auch Kundenbesuche macht. Das mache ich jetzt nicht, aber ich muss auch zur Arbeit kommen und immer wieder Fahrten zu Zuhändlern auf mich nehmen. Das alles läuft mit meinem privaten PKW, weil für mich kein Firmenwagen vorgesehen ist. Kann ich denn diese ganzen Fahrtkosten auch mit meinem Privatwagen steuerlich absetzen? Ich fühle mich da gerade schon ziemlich benachteiligt, muss ich ehrlich sagen.

Antworten: 1

jeanluc
jeanluc 09.10.2017

Dein Arbeitgeber muss keinen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Wenn der neue, jüngere Kollege einen bekommt und Du nicht, dann ist das zwar unschön, aber nicht zu ändern.

Sofern man Dienstfahrten unternehmen muss (Fahrten zu Zuhändlern), kann der Arbeitgeber nicht so einfach verlangen, dass man diese Fahrten mit dem Privatauto durchführt - außer, es steht im Vertrag so drin. Schließlich könnte es ja auch sein, dass Dein Auto kaputt ist oder Du gar keines hast. Wie sollst Du dann zu den Zuhändlern kommen?

Wie Du zur Arbeit und wieder nach Hause kommst, das ist allerdings Deine Sache. Ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß, mit dem Rad oder eben mit Deinem Privatauto. Diese Fahrten kannst  Du steuerlich geltend machen und zwar die gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Arbeit, einfache und kürzeste Strecke. Die Fahrtkostenberechnung sieht dann wie folgt aus:

Gefahrene km (einfache Strecke) x Kilometerpauschalbetrag (0,30 €) x gearbeitete Tage

Sofern Du mit Deinem Privatwagen auch Dienstfahrten erledigst, weil das so im Vertrag steht oder Du es kulanzweise machst, kannst Du all diese Fahrten ebenfalls steuerlich geltend machen.

Übrigens kannst Du auch die KFZ-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen.

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