Kunde zahlt nicht, Mahnbescheid sinnvoll?

17.01.2017 von friedrichw
1359 mal gelesen 3 Follower

Guten Morgen,
leider hält ein Neukunde es aktuell nicht für nötig, seine Rechnung zu bezahlen. Es geht um mehrere Hundert Euro. Selbstverständlich gibt es einen rechtsgültigen Kaufvertrag und die 2. Mahnung wurde vor 12 Tagen schon ausgesprochen. Keine Reaktion. Nun bin ich auf einen sogenannten Mahnbescheid aufmerksam geworden, den man wohl auch online beantragen kann. Was passiert dabei genau, wieviel kostet der Mahnbescheid und macht das einen Sinn? Oder sollte ich mir die Forderung einfach abschminken?

Antworten: 2

Beste Antwort
monika
monika 17.01.2017

Das Geld würde ich keinesfalls abschreiben. Du hast mehrere Möglichkeiten.

Ich rufe den Kunden in so einem Fall erst mal an und frage, was los ist. Das ist den Leuten nämlich sehr viel unangenehmer als Mahnungen auf Papier. Dann wird mir meistens eine Geschichte erzählt, dass gerade ein großer Auftrag geplatzt sei und erst nächste Woche wieder Geld kommt. Wenn sie einen konkreten Termin nennen, versuche ich es meistens nochmal mit der Zusage, erwähne aber, dass ich den Vorgang sonst unserem Anwalt geben muss. Das Wort „Anwalt“ bewegt die Leute dann oft doch zu Zahlung.

Ansonsten versuche ich es mit einer Ratenzahlungsvereinbarung, allerdings auch mit dem Hinweis, dass er sich an die halten muss und ich ihm dazu keine Mahnungen mehr schreibe, sondern das Ding sofort zum Anwalt gebe, wenn er sich nicht daran hält. Dies sind die beiden kostenlosen Möglichkeiten. Also für mich kostenlos, denn ich mahne 3 x und bei der letzten Mahnung haue ich eine Mahngebühr drauf.

Danach geht der Vorgang bei mir zum Inkassobüro. Die erhöhen den Betrag um ihre Gebühr und holen es sich vom Kunden – wenn der zahlt. Zahlt er nicht, muss ich eine Gebühr zahlen (weil sie ja auch Verwaltungsaufwand haben). Ich habe es damit aus dem Kreuz und spätestens da zahlen viele Kunden. Aber auch nicht alle. Ein kleiner Teil fängt dann mit nachträglichen Reklamationen an und manchmal erlasse ich einen Teil der ursprünglich geforderten Summe, damit ich überhaupt Geld sehe.

Der Mahnbescheid kostet den Kunden auch Gebühr und nach Anerkennung dessen kommt mir dem Bestätigungsschreiben auch der Vollstreckungsbescheid und der Termin, zu dem man diesen dann senden kann. Mir ist die Ausfüllerei aber zu viel, darum gebe ich alles zum Inkassobüro.

Ein Anwaltsschreiben hilft aber auch oft, es beeindruckt die Kunden wirklich. Das geht aber nur, wenn man einen befreundeten Anwalt hat, denn die Kosten sind sonst zu hoch.

danielhh
danielhh 17.01.2017

Guten Morgen,

zum Glück hatte ich in so vielen Jahren erst zwei Mal ein Problem mit zahlungsunwilligen Kunden, aber der Mahnbescheid hat da wirklich Wunder gewirkt und die Kunden haben sofort gezahlt. Es macht wohl großen Eindruck, da es ja ein amtliches Dokument ist.

Du kannst den Mahnbescheid recht einfach online veranlassen, das Ausfüllen dauert nur 5 Minuten. Hier findest Du noch weitere Infos dazu: http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/ 

Ansonsten gibt es auch sehr viele Online-Dienstleister, die den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids für Dich ausfüllen, allerdings wollen die dann auch bezahlt werden „lachen“-Emoticon Meiner Meinung nach ist das nicht nötig, es ist einfach, das alles selbst auszufüllen.

Ich drücke die Daumen, dass Dein Kunde doch noch zahlt!

Anzeige

Suchtags

© 2026 werweiss.de