Mindestlohn wird um 25 Prozent gekürzt, ist das rechtlich in Ordnung?

03.11.2016 von ebel1980
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Eine ehemalige Schulfreundin von mir arbeitet in einem Restaurant als Kellnerin und erzählte mir, dass vom Stundenlohn durch ihren Arbeitgeber 2,- Euro für Speisen und Getränke abgezogen werden. Trinken darf sie völlig nach Belieben, vom Essen darf sie sich zwei Mal am Tag bedienen, jeweils in der Mittags- bzw. in der Abendschicht. Allerdings sind die Speisen vorgeschrieben und bestehen meist aus Snacks, Suppen, Nudelgerichten, Salaten sowie übrig gebliebene Portionen. Statt der gesetzlich festgelegten 8,50 Euro erhält sie damit nur 6,50 Euro je Stunde.

Beim Vorstellungsgespräch wurde ihr das zwar bereits erklärt. Bei mir bleibt dennoch die Frage offen, ob solche Abzüge gesetzlich überhaupt zulässig sind und wie sie sich im Zweifelsfall dagegen wehren kann.

Antworten: 5

Beste Antwort
pierro51
pierro51 03.11.2016

Das würde ich nicht mitmachen an ihrer Stelle. Sie wird ja quasi gar nicht erst vor die Wahl gestellt, sondern gezwungen. Heißt für mich, dass sie effektiv keine 8,50 Euro verdient, sondern nur 6,50 Euro. Ich bin kein Rechtsexperte, kann mir aber durchaus vorstellen, dass dieses ganze Vorgehen so nicht in Ordnung ist.

Ich würde mir an ihrer Stelle schleunigst einen anderen Job suchen!

kati
kati 03.11.2016

Na die haben ja Nerven. So viel Essen und Trinken kann sie gar nicht für 2 Euro die Stunde. Eine Frechheit. Die Chancen stehen aber nicht gut, da Während einer Übergangszeit bis Ende 2017 Branchenmindestlöhne den allgemeinen Mindestlohn noch unterschreiten dürfen. Ich würde zu einem Gespräch mit dem Chef raten und diesen bitten, die 8,50 Euro zu zahlen und sie bezahlt ihr Essen und die Getränke, wenn sie da ohnehin nicht Essen will. Da es ihr aber bei der Einstellung gesagt wurde, wird man vermutlich nicht drauf eingehen.

tina68
tina68 03.11.2016

Es ist wie überall: Wenn Deine Freundin den Job behalten möchte, dann sollte sie besser nichts sagen, sonst fliegt sie bei nächste Gelegenheit raus. Die unbequemen und nervigen Leute, die am Ende noch alle anderen Kollegen aufhetzen, will keiner haben. Sie könnte im Gespräch deutlich darauf hinweisen, dass sie es als Sonderbehandlung versteht und auch gerne unterschreibt, darüber Stillschweigen zu bewahren. Vielleicht ist sie ja schon immer oder eben plötzlich vegan und kann nicht jeden Tag nur Salat mit Essig und Öl essen? Zwinker.

sandy
sandy 03.11.2016

Ich würde das auch nicht mitmachen. Als Kellnerin findet man überall sofort einen Job, bei dem es den Mindestlohn gibt und man ein Essen am Abend bekommt und was trinken kann und das Trinkgeld behalten darf. Überhaupt gar kein Problem. Das hätte ich so nicht angenommen und würde, wenn der Laden toll ist, auch ein Gespräch führen. Aber sagen, entweder 8,50 Euro oder ich gehe. Man kann ja vorher schon mal nach einem anderen Restaurant oder Cafe suchen, das einen nehmen würde. Dann ist man auch viel cooler im Gespräch.

pferdefluesterer
pferdefluesterer 03.11.2016

Der Mindestlohn ist doch der Lohn, der gezahlt wird, damit man einen Mindestbetrag im Monat auf dem Konto hat, um sein Leben bezahlen zu können. Wenn dann noch 2 Euro abgezogen werden und dies nicht freiwillig ist, wie soll sie dann Miete usw. bezahlen können? Nein, das würde ich nicht mitmachen. Ich glaube auch irgendwie nicht, dass das rechtens ist. Wenn der Lohn nach Abzug der 2 Euro noch bei 8,50 Euro wäre, wäre das etwas anderes.

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