Muss das Gehalt am 1. auf dem Konto sein?

31.08.2017 von jackthestripper
1946 mal gelesen 4 Follower

Hallo,
gibt es eine gesetzliche Grundlage oder Regelung, wann das Gehalt auf dem Konto sein muss? Bei mir ist es immer allerspätestens am Letzten des Monats drauf, oft sogar schon einen Tag früher. Meine Freundin hat aber einen neuen Job angefangen im Sommer und bei ihr war es jetzt schon paar mal so, dass das Gehalt erst am 2. oder sogar am 3./4. auf ihrem Konto gebucht wurde. Das macht ihr Probleme, weil ja am 1. viele Sachen abgebucht werden. Kann sie sich da irgendwie wehren? Oder kann der Arbeitgeber das mit gutem Recht so machen? Danke für eure Antworten

Antworten: 2

Beste Antwort
alexj
alexj 01.09.2017

Wann das Geld auf dem Konto sein muss, wird im Arbeitsvertrag geregelt. In den meisten Fällen wird entweder zum Monatsletzten oder zum 1. des nächsten Monats gezahlt.

Dabei kommt es auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an.

Steht darin, dass zu diesem Datum die Auszahlung erfolgt, heißt das, dass der Arbeitgeber spätestens an diesem Tag das Geld anweist. Steht dies so in der Art im Arbeitsvertrag deiner Freundin, dann muss das Geld spätestens 3 Banktage später auf dem Konto sein. Das heißt, der Zahlungseingang wäre in Ordnung.

Steht allerdings im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber an diesem Tag das Geld erhält, dann muss natürlich die Überweisung rechtzeitig erfolgen, damit das Geld bis spätestens zum genannten Tag auf dem Konto ist.

Das wäre das erste, was ihr prüfen solltet.

Natürlich kann deine Freundin auf die rechtzeitige Zahlung des Gehalts bestehen. Erfolgt die Zahlung nicht zur vereinbarten Frist, stellt dies ein Vertragsbruch dar.

Teilweise ist aber auch die Bank daran schuld, wenn das Geld verspätet auf dem Konto verbucht wird. Manche Banken brauchen etwas länger als andere Banken. Deshalb wäre dies vielleicht ebenfalls zu prüfen, ob es gar nicht am Arbeitgeber, sondern an der Bank hängt.

verbena
verbena 01.09.2017

Nein, die gibt es nicht. Zumindest nicht einheitlich. Meist wird die Zahlungsfrist des Gehalts im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert. Dort findest du dann Formulierungen, ob das Gehalt am letzten Tag des Monats oder vielleicht auch erst bis zum 15. des Folgemonats überwiesen werden muss. Hier findest du meist sehr grobe Spannen, weil der Arbeitgeber sich auch absichern möchte, falls es einmal zu einer verspäteten Zahlung kommt. Denn wenn du das Gehalt für den 30. des Monats versprochen bekommst, es dann aber nicht hast, begeht dein Arbeitgeber einen Vertragsbruch. Hier könntest du theoretisch rechtliche Schritte unternehmen.

Enthält dein Arbeitsvertrag keine besonderen Vermerke, gilt der Manteltarifvertrag, sofern in deiner Branche vorhanden.

Grundsätzlich kann es immer zu etwas abweichenden Zahlungen kommen, wenn ein Feiertag am Monatsende liegt oder die Bank verlängerte Bearbeitungszeiten hat. Kommt das Gehalt so spät, dass deine Freundin in finanzielle Bedrängnis gerät, kann sie doch mal bei der Personalabteilung anfragen, ob in ihrem Fall eine frühere Zahlung möglich wäre.

Anzeige

Suchtags

© 2024 werweiss.de