Muss ein Lottogewinn versteuert werden?

05.08.2017 von gwendolyn
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Hallo Leute!

Meine Eltern haben einen ganz schönen Batzen Geld im Lotto gewonnen, fast 50.000 Euro. Muss dieser Betrag noch versteuert werden und sie bekommen am Ende nur die Hälfte ausbezahlt? Gibt es da Staffelungen wie beim Gehalt und vielleicht Obergrenzen und Untergrenzen? Das ist für uns ja egal, wir wissen ja, wie viel es ist und haben nicht mehr oder weniger, es interessiert mich nur.

Wie läuft das nun generell ab? Es wird ja keiner vorbei kommen und uns einen Koffer Bargeld übergeben. Es wird also eine Überweisung auf ein Konto. Und dann? Muss ich dann eine Sondersteuererklärung machen (also meine Eltern, ich für sie).

Wer weiß es? Vielen Dank für Infos.

Antworten: 1

jurafan
jurafan 05.08.2017

Die Rechtslage zu deinem "Luxusproblem" ist glücklicherweise klar geregelt. Ich versuche mal eben, dir das ein wenig aufzudröseln, damit die Sachlage für jeden künftigen Leser nachvollziehbar wird. Gut - fangen wir an.

Grundlage EStG - Einkommensteuergesetz

Im Einkommensteuergesetz werden alle zu versteuernden Einkommen benannt - ein Lottogewinn wird darin nicht erwähnt. Dieser ist also logischerweise nicht steuerpflichtig. (Du findest den entsprechenden Part in §2 Abs. 3 EStG).

Kapitalertragssteuer beachten - langfristige Versteuerung des Lottogewinns

Diese Zwischenüberschrift mag für den einen oder anderen Leser etwas verwirrend sein - denn oben schreibe ich, dass ein Lottogewinn nicht versteuert werden muss und jetzt sage ich, dass doch versteuert werden müsste. Lass mich etwas Klarheit in die Sache bringen:

Der eigentliche Lottogewinn muss nicht versteuert werden - das ist Fakt (bis die Regierung vielleicht doch etwas davon abhaben will und das entsprechende Gesetz ändert...). Wird dieser Lottogewinn aber angelegt (Aktien, Sparbuch usw.) und fallen darauf Guthabenszinsen an, müssen diese über die sogenannte Kapitalertragssteuer versteuert werden. Diese Steuer wird allerdings NUR auf die angefallenen Zinsen erhoben - nicht auf den ursprünglichen Anlagebetrag.

Bitte beachten: Es gibt Sonderregelungen für ausländische Lotteriegewinne - sollte euer 50.000 Euro Gewinn aus einer ausländischen Lotterie stammen, bitte nochmal explizit nachfragen und den Lotterieanbieter dabei nennen!

Lotteriegewinne und Sozialleistungen - Meldepflicht beachten!

Für den Fall, dass man als Empfänger von Sozialleistungen (ALG II / Sozialhilfe etc.) einen Lottogewinn einstreichen kann, muss dieser beim Leistungsträger als einmalige Einnahme gemeldet werden. Je nachdem, wie hoch der Lottogewinn ausgefallen ist, wird der Leistungsträger entweder die Beihilfezahlungen kürzen oder komplett streichen.

Auszahlungsarten

Um auf deine Frage zur Auszahlung einzugehen, hier eine kurze Ausführung.

Die Höhe der Barauszahlung ist über das GwG (Geldwäschegesetz) klar geregelt. Gewinne können bis zu einer Gewinnhöhe von maximal 1.000 Euro direkt bei der Lottoannahmestelle ausbezahlt werden. Alle Gewinne, die höher ausgefallen sind, müssen per Überweisung abgewickelt werden. Es wird folglich niemand mit einem Bargeldkoffer vor eurer Tür stehen - der Gewinn wird auf euer Girokonto überwiesen werden.

Genauere Informationen dazu findest du im Gesetzestext zum Geldwäschegesetz (GwG) unter den Paragraphen §§ 1 - 59.

Jetzt bleibt mir nur noch, dir und deinen Eltern herzlichst zum Gewinn zu gratulieren und die Hoffnung, dir mit meiner Antwort wertvolle Informationen geliefert zu haben, die deine Fragen zufriedenstellend beantworten. Falls nicht, bitte einfach noch einmal nachhaken.

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