Muss ich eine Änderung der Steuerklasse vom Finanzamt einfach hinnehmen?

05.10.2017 von miriamhobel
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Ich koche gerade vor Wut, weil ich eben mit einer Dame von Finanzamt gesprochen habe. Grund dafür war, dass ich plötzlich mehr Steuern zahlen musste, obwohl ich meinen Job nicht gewechselt oder Stunden aufgestockt habe. Die Dame meinte dann, dass ich von der Steuerklasse 2 in Steuerklasse 1 verschoben wurde und sich daraus die höhere Steuerlast errechnet. Aber wie kann das sein? Ich bin nach wie vor alleinerziehend und nicht verheiratet und habe echt ein Problem, wenn ich jetzt so viel mehr zahlen muss. Können die das beim Finanzamt einfach ohne mein Einverständnis ändern oder kann ich Widerspruch einlegen?

Antworten: 1

schokominza
schokominza 05.10.2017

Deine Wut kann ich absolut verstehen. Wohnt bei dir noch jemand im Haushalt der über 18 Jahre ist? Wenn das nicht der Fall ist, und du schlicht und ergreifend Alleinerziehend bist, dann kannst du auf die Hochstufung reagieren. Es gibt die Möglichkeit wieder in die Steuerklasse II zu wechseln. Das hängt mit dem so genannten Entlastungsbetrag zusammen. Voraussetzungen dafür sind:

Mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung leben. Es steht dir Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für das Kind zu. Du bist unverheiratet. Und du lebst nicht in einer Haushaltsgemeinschaft, was beispielsweise ein neuer Lebenspartner wäre, der zu dir gezogen ist.

Wenn das gegeben ist, dann hol dir den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt und füll diesen aus. Gib ihn ab und üblicherweise wirst du dann wieder in die Klasse 2 gestuft. Deinem Arbeitgeber sagt dann das Finanzamt auch bescheid. Ich drücke die Daumen, dass es dir weiterhilft.

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