Muss man den Ausweis mitführen?

Muss man den Ausweis mitführen?

06.11.2017 von joern99
2309 mal gelesen 3 Follower

Hallo! Meinen Personalausweis habe ich grundsätzlich nie dabei. Das war bisher auch nie ein Problem, auch an der Kasse im Supermarkt wurde ich noch nie gefragt. Ein Kumpel wurde aber gestern von der Polizei angehalten und hat mir heute erzählt, daß er ziemlich einen auf den Deckel bekommen hat, weil er seinen Ausweis nicht dabei hatte. Also muss man den Ausweis tatsächlich immer mitführen? Das wusste ich echt nicht. Kriegt man denn eine Strafe, wenn man keinen Perso dabei hat?!

Antworten: 1

jeanluc
jeanluc 06.11.2017

In Deutschland gibt es zwar die Pflicht, ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass) zu besitzen, eine Mitführpflicht des Ausweises besteht jedoch nicht. Man muss ihn per Gesetz also nicht immer dabei haben, aber es ist durchaus sinnvoll, den Personalausweis mitzuführen.

1951 trat das Personalausweisgesetz (PersAuswG) in Kraft. Dieses besagt, dass man eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man nicht im Besitz eines gültigen Ausweises ist. Wird man also kontrolliert und hat keinen gültigen Ausweis, dann kostet das Strafe. Parallel wird man vom Einwohnermeldeamt an die Verlängerung seines Ausweises erinnert. Wer diese Schreiben ignoriert, auf den können Strafen von bis zu 5.000 Euro zukommen (das ist von Stadt zu Stadt oder Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich).

Sofern Du kontrolliert wirst und keinen Ausweis dabei hast, dann kann es Dir allerdings passieren, dass die Beamten Deine Identität nur festellen können, indem sie Dich mit auf die Polizeiwache nehmen oder zu Dir nach Hause kommen. Schon allein deshalb ist es günstig, einen mitzuführen. Bei einer Verkehrskontrolle können Sie - auch wenn Du einen Führerschein dabei hast - ebenfalls auf einen Ausweis bestehen, denn die Fotos im Führerschein sind oftmals uralt und eine Adresse ist im Führerschein ebenfalls nicht vorhanden.

Zudem gibt es Personengruppen, die im Zuge ihrer Arbeitstätigkeit ein Ausweispapier immer dabei haben müssen. Dazu gehören u.a. Beschäftigte im

  • Baugewerbe
  • Gaststättengewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Transport- und Speditionsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Fleischergewerbe

Auch im Zuge anderer Dokumente kann eine Ausweismitführpflicht bestehen. Zum Beispiel bei der Jagd (mit Jagdschein) oder beim Angeln (mit Angelschein).

Ich habe meinen Ausweis immer dabei. Er befindet sich bei mir im Geldbeutel und so kann ich mich immer ausweisen. Ist auch praktisch, wenn mal etwas passiert. Stell Dir vor, Du hast einen Unfall oder kippst irgendwo um, kannst Dich nicht artikulieren und keiner weiß, wer Du bist.

Anzeige

© 2024 werweiss.de