Muss man mit dem Auto am Zebrastreifen anhalten?

Muss man mit dem Auto am Zebrastreifen anhalten?

12.12.2017 von eileen
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Heute hatte ich ein Erlebnis der dritten Art. Ich fuhr mit meinem Auto in einer 30er Zone über einen Zebrastreifen. Eine Frau kam hinter mir (!!) darauf und drosch mit der Hand auf mein Auto und brüllte, ich hätte gefälligst anzuhalten. Also bei der war jetzt noch nicht mal erkennbar, dass sie die Straße überqueren will, sie war ja nach mir erst da. Glaubt sie wirklich, ich halte am Zebrastreifen, wenn kein Mensch da steht und warte? Also die hatte sicher Unrecht.

Was ist aber wenn am Zebrastreifen jemand steht und rüber will. MUSS ich da anhalten oder SOLLTE ich das nur tun? Ich habe in Erinnerung, dass ich nur an einem Stoppschild oder einer roten Ampel anhalten muss. Hat sich da in den Verkehrsregel vielleicht etwas geändert? Oder in anderen seit meiner Führerscheinprüfung?

Antworten: 1

jeanluc
jeanluc 13.12.2017

An einem Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) haben Fußgänger immer Vorrang. Eingeführt wurde der Zebrastreifen zwar schon 1952, dieses Recht haben Fußgänger allerdings erst seit 1964.

Anhalten muss man immer dann, wenn ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer den Fußgängerüberweg erkennbar überqueren möchte. Vor dem Weiterfahren muss man sich dann außerdem vergewissern, dass nicht weitere Passanten den Zebrastreifen überqueren möchten. Man muss also dort nicht anhalten, wenn Fußgänger ganz normal auf dem Gehweg laufen und keine Anstalten machen, die Straße überqueren zu wollen. Allerdings ist vor einem Zebrastreifen grundsätzlich immer Vorsicht geboten, schließlich könnten Kinder aus heiterem Himmel plötzlich die Straße überqueren. Also immer runter vom Gas und sich langsam nähern!

Übrigens haben Radfahrer, wenn sie nicht vom Rad absteigen, am Zebrastreifen keinen Vorrang!

Bußgelder

Aktuell drohen zum Beispiel folgende Bußgelder und Punkte bei falschem Verhalten am Fußgängerüberweg:

  • im stockenden Verkehr mit dem Auto auf dem Zebrastreifen fahren und diesen damit für Passanten blockieren: 5,00 Euro Bußgeld
  • zu schnell auf den Fußgängerüberweg zufahren, obwohl ein Fußgänger ihn erkennbar benutzen wollte: 1 Punkt in Flensburg und 80,00 Euro Bußgeld
  • Das Überqueren der Straße verhindern, obwohl ein Fußgänger den Zebrastreifen erkennbar benutzen wollte: 1 Punkt in Flensburg und 80,00 Euro Bußgeld

Noch höhere Bußgelder gibt es bei diesen Verstößen, wenn durch das Verhalten andere gefährdet wurden oder es zu einem Unfall kam.

Zu Deinem Fall möchte ich noch etwas sagen. Ich persönlich glaube, dass Du die Frau einfach übersehen hast. Du schreibst, dass Du mit 30 gefahren bist und die Frau hinter Dir den Zebrastreifen betreten hat und dann noch so viel Zeit hatte, auf Dein Auto zu hauen. Du kannst mir also nicht erzählen, dass niemand am Zebrastreifen stand, denn wie sollte die Frau sonst so schnell dorthin gelangen und auch noch auf Dein Auto einschlagen können? Sorry, aber da haste wohl einfach nicht aufgepasst. Hier schätze ich dann auch mal, dass die Frau nicht im Unrecht war, denn da hättest Du dann tatsächlich anhalten müssen. Dass sie nicht einfach auf Deinen Wagen eindreschen kann, ist eine andere Sache.

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