Nebenkostenabrechnung extreme Nachzahlung wegen Heizkosten?

25.01.2017 von sunrise
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Hallo an alle,
ich habe gerade akut ein echtes Problem. Ich bin letztes Jahr im Januar in eine Mietwohnung gezogen. Hier wurden neben der Kaltmiete Nebenkosten in Höhe von 140,- Euro vereinbart, dies "sei so üblich" und bei allen Mietern im Haus so (sind neben mir noch 4 Parteien).

Jetzt hatte ich heute die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten und mich hat fast der Schlag getroffen!!! Eine Nachzahlung von 1.140,72€, und zwar zu 95% wegen Heizkosten, das war ja alles fein säuberlich aufgeschlüsselt. Mir wurde so richtig „übel“-Emoticon

Naja, was soll ich sagen, es wird wohl seine Richtigkeit haben, aber das Komische ist, ich hatte und habe es nie übermäßig warm in der Wohnung, an den Heizkörpern sind so Thermostat-Ventile, die bei mir immer zwischen 19 und 22 Grad stehen. Das Haus ist aus den 70er Jahren und ich habe das Gefühl, hier ist überhaupt nichts isoliert.

Bei 71 qm Wohnfläche Nebenkosten von fast 240,-€ (Kaltmiete 450,-€), das finde ich unglaublich.

Was kann ich machen? Welche Rechte stehen mir zu? Ich kann den Betrag jetzt nicht so einfach bezahlen, das ist sehr viel Geld für mich. Warum hat der Vermieter nur 140,-€ angesetzt? Das muss dem doch bekannt sein und er hat ja Erfahrungswerte?

Einfach scheiße jetzt.. „traurig“-Emoticon

Antworten: 5

Beste Antwort
teefan
teefan 25.01.2017

Ich hatte auch mal so einen Vermieter. Da war es eine Nachzahlung von 650 Euro für eine ziemlich winzige Ein-Zimmer-Wohnung. Sei dir da nicht so sicher, dass es mit rechten Dingen zugeht! Gerade wenn der Vermieter behauptet, dass das "so üblich ist", müsste er die Heizkosten ja einschätzen können und von vornherein richtig ansetzen. Und wenn ihr nicht mal viel heizt, ist da etwas ganz faul.

Das einzige, was dir da hilft, ist rechtliche Hilfe. Suche dir einen Mieterbund in der Nähe und trete dort ein. Die nehmen zwar einmal im Jahr Gebühren, aber dafür kriegst du dort als Mitglied anwältliche Hilfe! Der Anwalt wird die Abrechnung auf Herz und Nieren prüfen und feststellen, ob das so sein kann. Falls nicht, kannst du ihn einen Brief an den Vermieter schicken lassen. Du wirst sehen - ein anwältliches Schreiben macht eine Menge Eindruck...

herrdersinne
herrdersinne 25.01.2017

Als Erstes würde ich mal freundlich bei allen anderen Mietparteien anklopfen und nachhorschen, wie es denn bei denen so aussieht. Die Wohnungseinheiten werden ja vermutlich identisch oder zumindest sehr ähnlich sein. Und gewiss wird jemand im Haus schon länger als Du dort wohnen.

Ich würde jetzt mal noch nicht voreilig bezahlen und mich erst weiter informieren.

arthur
arthur 26.01.2017

@sunrise: Das ist wirklich eine heftige Rechnung! Versuch zunächst, herauszufinden, ob da nicht doch einfach ein Fehler bei der Abrechnung passiert ist. Die Idee, bei anderen Mietern nachzufragen, ist sehr gut. Dann hast du mit etwas Glück einigermaßen brauchbare Vergleichswerte. Wenn das Haus schlecht isoliert ist, kann es natürlich sein, dass viel Wärme ungenutzt entweicht... 

ABER: Falls der Vermieter die Nebenkosten bewusst zu niedrig angesetzt hat, kannst du die Nachzahlung verweigern. 2004 gab es einen Präzedenzfall, über den der Bundesgerichtshof geurteilt hat. Der Fall war recht ähnlich: Ein Mann hatte für eine 100 m² große Wohnung lediglich 100 € Vorauszahlung für Heiz- und Betriebskosten im Monat entrichtet. Dann kam die erste Abrechnung und der große Schreck: Er sollte 1500 € nachzahlen. Der entsetzte Mieter hat die Zahlung verweigert, sodass der Fall bis vor den Bundesgerichtshof ging, der dem Mieter schließlich Recht gab.  

Der Vermieter darf laut Gesetzt nur angemessene Vorauszahlungen verlangen. Es ist nicht gestattet, zu viel zu verlangen. Fordert er viel zu wenig ein, ist das das Pech des Vermieters, der sich damit ins eigene Fleisch schneidet. 

Da es um etwas Juristisches geht, zitiere ich das Urteil lieber für dich. Ich bin kein Jurist, kann also keine Rechtsberatung geben, aber immerhin auf diesen Fall verweisen. Mein Vorschlag wäre: Nimm dir einen Anwalt. Dadurch, dass der Vermieter den Nebenkostenbetrag viel zu niedrig angesetzt hat, hat er dir eine niedrigere Gesamtmiete vorgegaukelt. Wie du selbst geschrieben hast: Er muss doch wissen, wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Das könnte juristisch als Täuschung gelten.

So wurde damals geurteilt: 

Nach § 556 Abs. 2 Satz 2 BGB dürfen Vermieter vom Mieter nur angemessene Vorauszahlungen verlangen. Das bedeutet laut Bundesgerichtshof, der Vermieter darf ruhig zu niedrige, aber nicht zu hohe Vorauszahlungen verlangen. Setzt der Vermieter die Kosten zu niedrig an, schädigt er sich nur selbst. Vorauszahlung befanden die Richter, heißt nur, dass der Vermieter dem Mieter das was er vorausgezahlt hat, bei der Betriebskostenabrechnung am Jahresende gutschreiben muss. Es bedeutet nicht, dass die gezahlte Summe den voraussichtlichen Abrechnungsbetrag annähernd erreichen muss. Hierauf darf kein Mieter vertrauen (Quelle: BGH 11.02.2004, VII ZR 195/03).

feldmaus
feldmaus 26.01.2017

@arthur, aber der Vermieter kann ja nur einen Richtwert für die Vorauszahlung angeben (evtl. vom Vormieter), grundsätzlich aber wird ja nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Vorausgesetzt der Vermieter hat dies nicht unter Vorsatz gemacht. Hier ist wirklich eine Klärung wichtig. Wenn wenig geheizt wurde, kann aber auch der Verbrauch nicht hoch gewesen sein. Normalerweise hat ja jede Mietpartei eigene Zähler an den Heizungen oder wird da pauschal über alle Mietparteien was berechnet? Dürfte ja gar nicht mehr sein. Sind die Ventile vielleicht kaputt? Werden sie regelmäßig gewartet?

Vielleicht hilft auch einmal ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale oder beim Mieterschutzbund, die müssen sich ja tagtäglich damit auseinandersetzen. Wenn es bei den anderen Mietern ebenfalls zu Unstimmigkeiten gekommen ist, könnt ihr ja gemeinsam gegen den Vermieter vorgehen, dann ist es vielleicht einfacher was zu bewegen.

arthur
arthur 26.01.2017

@feldmaus: Beim Richtwert für die Vorauszahlung gilt juristisch, was ich in meinem ersten Posting bereits geschrieben habe. Nennt der Vermieter keine realistischen Zahlen, hat er ein Problem. Nicht der Mieter.

@sunrise: Du könntest zuerst versuchen, herauszufinden, ob da nicht einfach ein Fehler passiert ist. Sollten Ventile kaputt sein, muss man sich mit dem Vermieter zusammensetzen. Es ist eine Menge Geld. Normalerweise muss eine Nachzahlung, soweit ich weiß, innerhalb eines Monats geleistet werden. Sollte doch Täuschung vorliegen, um den Gesamtpreis der Miete niedriger erscheinen zu lassen, als er in Wahrheit ist, gilt laut Gesetz das oben von mir zitierte. 

Vermutlich hast du keine Rechtschutzversicherung? Den Tipp von @feldmaus, bei der Verbraucherzentrale anzurufen, das Problem zu schildern und um Rat zu bitten, finde ich ebenfalls hilfreich. Vielleicht kommt von dort noch eine andere gute Idee. Wenn nicht anderes bleibt, dann käme eventuell noch der Gang zum Anwalt in Frage (mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.)

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