Meine Tochter ist fürs Studium in eine andere Stadt gezogen und da abends oft sehr einsam. Ich würde ihr vielleicht ein kleines Haustier schenken, damit sie nicht ganz alleine ist. Sie wohnt allerdings in einer kleinen Dachgeschoss-Mietwohnung. Sind denn Tiere immer erlaubt, zumindest kleine? Oder muss man das beim Vermieter anmelden?
Kleine Tiere dürfen in der Mietwohnung ohne das Einverständnis des Vermieters gehalten werden, außer der Mietvertrag verbietet es grundsätzlich. Zu den nach BGH WuM 1993, 109 erlaubten Kleintieren gehören:
Diese Tiere dürfte deine Tichter also einfach kaufen und in der Wohnung halten. Dennoch würde ich ihr raten, einfach kurz mit dem Vermieter zu sprechen. Nicht, dass er am Ende eine Allergie hat und das Tier dann nach kurzer Zeit wieder ausziehen muss.
Es gibt übrigens auch bei Kleintieren Einschränkungen! So dürfen sie nur gehalten werden, wenn sie keine Gefahr für die Nachbarn darstellen oder diese belästigen. Zehn Wellensittiche beispielsweise könnten dann doch sehr laut und schnell störend werden. Man muss immer ein bisschen abwägen. Und als reinen Schmuseersatz würde ich kein Haustier empfehlen.