Steuerklasse wechseln, wie und wo?

Steuerklasse wechseln, wie und wo?

22.04.2017 von doglover
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Guten Tag!
Ich heirate nächsten Monat. Abgesehen davon, dass wir alle vor Aufregung beinahe platzen, gibt es natürlich Unmengen an schnöder Bürokratie zu erledigen, für die ich gerade eigentlich überhaupt keinen Kopf habe. Leider wollen die aber auch bedacht werden...
Eines davon ist der Wechsel der Steuerklasse. Natürlich wollen wir nach der Heirat gerne in die Steuerklasse 4 wechseln. Wie und wo man das genau macht, ist uns aber schleierhaft. Muss man damit zum Finanzamt oder wird das beim Standesamt gemacht? Wie lange dauert so was überhaupt? Ich weiß gar nicht, wo mir der Kopf steht!

Antworten: 2

Beste Antwort
kublai
kublai 22.04.2017

Hey @doglover,

wenn ihr heiratet und gerne eine andere Steuerklasse wählen möchtet, braucht ihr nur das Formular mit dem Titel „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ ausfüllen und zum Finanzamt schicken.

Dafür habt ihr noch bis zum 30. November Zeit. Ihr könnt euch also erstmal auf die Hochzeit, Flitterwochen und das ganze Drumherum konzentrieren. „lachen“-Emoticon Sogar, falls ihr mit IV & IV im Nachhinein betrachtet nicht die sinnvollste Kombination ausgewählt habt, ist das kein Problem.

Ihr zahlt letztendlich nicht mehr Steuern! Im Lauf des Jahres müsst ihr dann schlimmstenfalls höhere Lohnkosten in Kauf nehmen. Das Geld bekommt ihr dann aber zurückerstattet, wenn ihr eure Steuererklärung macht.

Ihr habt folgende Wahlmöglichkeiten:

  • Steuerklasse IV und IV
  • Steuerklasse III und V
  • Steuerklasse IV und IV mit Faktor (Faktorverfahren) 

Einmal im Jahr dürft ihr die Steuerklassen (jeweils bis zum 30. November wählen oder auch wechseln.

Welche Steuerklasse ist sinnvoll?

Ist das Einkommen von dir und deinem künftigen Ehepartner unterschiedlich hoch, nimmt der, der am meisten verdient (Faustregel: 60 % und mehr) am besten die Steuerklasse III. Der andere sollte V wählen.

Beim Faktorverfahren wird beiden Ehepartnern der Grundfreibetrag zugesprochen, der ihnen aufgrund ihres Bruttoeinkommens zusteht. Man muss infolgedessen keine großen Nachzahlungen leisten, kann aber natürlich ebenso wenig hohe Rückzahlungen erwarten.

Ein weiterer Wechsel während des Jahres ist in Ausnahmefällen möglich:

  • Einer der Ehegatten bekommt keinen Arbeitslohn mehr.
  • Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit kommt ein Ehepartner wieder in Lohn und Brot.
  • Bei Trennung
  • Im Todesfall des Ehepartners

(Aber das kommt für euch hoffentlich alles nicht in Frage.) Ich wünsche euch alles Gute für euer gemeinsames Glück! 

kleinehexe
kleinehexe 22.04.2017

Das ist an sich gar nicht so schwer! Ihr musst dafür lediglich ein Formular pro Nase an das Finanzamt schicken. Wichtig ist dabei nur, dass beide Ehepartner es unterschreiben müssen, sonst wird das Finanzamt euch nicht in die neue Steuerklasse versetzen! Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, schaut einfach persönlich beim Finanzamt vorbei und lasst euch beim Ausfüllen helfen.

Ich wünsche euch eine tolle Hochzeit „lachen“-Emoticon

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