Testament verfassen, was muss man beachten?

Testament verfassen, was muss man beachten?

03.03.2017 von jaenner
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Ich überlege, ob ich endlich mal ein Testament verfasse. Man weiß ja nie, was die Zeit bringt und alles passieren kann. Da ich nicht verheiratet bin und keine Kinder habe, stellt sich mir die Frage, ob ich mit einem selbst verfassten Testament zum Notar muss? Und weiß jemand, was sowas kostet? Ich möchte einfach einige Dinge darin festhalten, wie ich den Ablauf im Fall der Fälle gerne hätte und was mit meinen Habseligkeiten sowie meinen Tieren passiert. Habt ihr ein Testament?

Antworten: 5

Beste Antwort
jeanluc
jeanluc 03.03.2017

Ich selbst habe kein Testament, das liegt aber wohl daran, dass ich keine Vermögenswerte habe. Außerdem bin ich nicht verheiratet und habe keine Kinder.

Aber zu Deiner Einstiegsfrage: Mit einem Testament musst Du nicht zum Notar. Es genügt, wenn Du das Testament handschriftlich verfasst und zuhause verwahrst.

Allerdings ist der Gang zum Notar anzuraten und zwar aus folgenden Gründen:

  • Du selbst bist vermutlich kein Jurist und weißt deswegen wohl auch nicht, wie man ein Testament so formuliert, dass es auch rechtlich klar ist und keine Fragen offen sind. Am Ende könnte sonst der Falsche etwas erben.
  • Wenn ein handschriftliches Testament vorliegt, muss das sogenannte Erbscheinverfahren durchgeführt werden. Das bedeutet, dass den Hinterbliebenen dann die doppelte Gebühr droht. Wenn Du zum Notar gehst, dann ist diese Gebühr nur einmalig.
  • Das Testament kann nur dann angewendet werden, wenn es beim Nachlassgericht eingereicht wird. Es muss also gewährleistet sein, dass Dein Testament dorthin gelangt. Kannst Du das gewährleisten? Liegt es beim Notar ist das kein Problem!

Es gibt also einige Punkte, bei denen man sich überlegen muss, ob man das Geld nicht besser doch investieren sollte.

blogger
blogger 03.03.2017

Ich habe zwar auch keine Wertsachen im eigentlichen Sinn. Aber meine Büchersammlung will ich nach meinm Tod in guten Händen wissen. Seit meinem 16. Lebensjahr habe ich ein Testament, das ich bei Bedarf neu schreibe. Darin regele ich, wer was bekommen soll. Natürlich hinterlasse ich - bis jetzt - kein dickes Bankkonto, Haus, Grundstückt oder Goldbarren. Alles, was ich habe, sind Bücher, DVDs und Alltagsgegenstände. Aber ich möchte eben, dass meine Freunde nicht leer ausgehen.

Ein Testament ist natürlich noch sinnvoller und wichtiger, wenn man auch etwas zu hinterlassen hat.

arthur
arthur 03.03.2017

Überlege nicht länger, setze deinen Plan um und verfasse ein Testament!

Natürlich ist das nicht so einfach: Man denkt über den eigenen Tod nach. Man überlegt, wer was bekommen soll. Man sortiert seine Hinterlassenschaften und ist innerlich kritisch mit den eigenen Verwandten.

Dennoch ist ein Testament wichtig. Sonst greift die gesetzliche Erbfolge. Mit Pech geht nach deinem Tod Streit unter deinen Kindern und Nachfahren los. Du kannst viel abmildern, wenn du das vorher regelst. Vor allem: Nur mit einem Testament hast du Einfluss über deinen Tod hinaus.

Besonders wichtig ist ein Testament, falls du ein Haus hinterlässt. Falls du mehrere Kinder hast: Überschreibe einem Kind das Haus, dem oder den anderen Vermögenswerte in vergleichbarer Höhe, wenn das geht.

Was man beim Verfassen eines Testaments beachten muss

  1. Mit einem Testament kannst du einen Verwandten, z.B. ein Kind, besonders bevorzugen. Du kannst auch festlegen, dass ein Teil deiner Hinterlassenschaft gespendet werden soll. Vielleicht möchtest du ein Tierheim oder ein Sozialprojekt unterstützen? Manchmal ist man schon zu Lebzeiten mit der Familie so zerstritten, dass man so wenig wie möglich hinterlassen möchte. Anspruch auf den Pflichtteil behalten alle Hinterbliebenen.
  2. Du musst „testierfähig“ sein.

Das bedeutet, du darfst schon ab 16 Jahren vom Notar ein Testament erstellen lassen. Ab deinem 18. Lebensjahr kannst du dein Testament allein verfassen. Zu deiner Frage: Nein, du musst nicht unbedingt zum Notar!

Jemand, der dement ist, ist unter Umständen nicht mehr „testierfähig“. Aber es wird im Zweifel für den Verfasser entschieden. Sonst muss ein Neurologe nachweisen, dass die Person keine Testierfähigkeit mehr hatte.

Schreibst du es, wenn du „gesund“ bist, bist du auf der sicheren Seite.

Handschriftliches Testament

Verfasse das Testament handschriftlich, wenn du nicht zum Notar gehen möchtest, um es dort beurkunden zu lassen.

  • Verwende als Überschrift "Testament" oder "Mein letzter Wille"
  • Notiere oben Ort und Datum
  • Unterschreibe das Testament
  • Formuliere klar, verständlich und eindeutig.
  • Achte auf eine gut lesbare Handschrift.
  • Verwende keinen Füllhalter und keinen Radierstift.
  • Gib dein Testament zum Nachlassgericht. Wenn du es nur irgendwo zu Hause hinlegst, weiß man nicht, wer es findet oder wann es gefunden wird. Jemand könnte es vernichten. Beim Nachlassgericht ist es am besten aufgehoben.

Mit dem Testament zum Notar?

Vorteile und Nachteile der notariellen Beglaubigung:

Pro Notar:

  • Garantie, dass das Testament rechtlich bindend ist
  • Hinterbliebene brauchen keinen Erbschein (Ausnahme: Es gibt zwei Testamente.)

Contra Notar:

  • Die Beurkundung eines Testaments kostet Geld.
  • Schreibt man ein neues Testament, kann man das alte nicht einfach wegwerfen. Man muss zum Notar und das alte gegen das neue ersetzen. (Sonst muss man das Nachlassgericht deswegen kontaktieren.)

Ich bin schwul, lebe mit einem Mann zusammen und würde gern mit ihm ein "Berliner Testament" machen. Dafür müssen wir aber eingetragene Lebenspartner sein. Dagegen sträube ich mich. Entweder richtig oder gar nicht. Ich möchte in Deutschland gleiche Rechte wie heterosexuelle Menschen haben. Meine Ehe soll eine Ehe sein. Sonst gilt sie nämlich z.B. in den USA auch nicht.

Sobald Merkel endlich weg vom Kanzlerstuhl ist und die SPD hoffentlich mal ihre Wahlversprechen einhält und die Ehe legalisiert wird, werden wir ein Berliner Testament verfassen. Damit können sich Partner gegenseitig absichern. Das finde ich sehr sinnvoll.

Beide verfassen es gemeinsam. Veränderungen sind nur möglich, wenn beide zustimmen. Wir würden uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Unsere Eltern (Kinder haben wir nicht) wären dann Schlusserben. 

newmoon
newmoon 03.03.2017

Ihr antwortet aber gerade alle komplett am Thema und an der Frage vorbei...

@arthur – @jaenner schreibt doch, dass er/sie keine Kinder hat. „Falls Du mehrere Kinder hast“ hilft da nicht weiter.

@waagerechtstarter - Dass Du schwul bist und wie Du das machst – trägt auch wenig zur Ausgangsfrage bei. Was hat denn die Merkel jetzt mit allem zu tun?

@jaenner Hast Du denn rechtliche Erben? Eltern? Geschwister? Dann werden diese automatisch benachrichtigt und Dein Testament sollte unbedingt beim Notar sein, damit zu Zugriff darauf haben. Einen handschriftlichen Zettel in der Kommode kann er Erste, der Dich tot in der Wohnung findet, einfach wegwerfen. Und niemand erfährt von Deinen Wünschen.

Du musst Deine Erben, wenn es keine gesetzlichen gibt, auch dabei unbedingt benennen mit Namen, Adresse und Kontaktmöglichkeit.

Wenn Du Tiere hast, um die sich jemand kümmern muss, dann solltest Du mit den engen Freuden, die dafür vorgesehen sind, das Thema auch mal besprechen. Denn wenn Du nicht mehr da bist und dann erst die Mühlen anfangen zu mahlen - sind Deine Tiere auch alle nicht mehr am leben.

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