Verkäufe bei eBay ab wann gewerblich?

01.11.2016 von missfashion
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Ich habe eine wichtige Frage! Seit etwa 2 Jahren verkaufe ich regelmäßig Kleidung auf eBay. Unter den verkauften Kleidungsstücken sind auch des Öfteren noch neue Jacken oder Schuhe, also nicht nur ältere, getragene Sachen. Einfach deshalb, weil ich nach dem Kauf im Laden manchmal doch keine Lust mehr auf die Sachen habe und zum im Schrank vergammeln sind sie zu teuer und zu schade.
Ein Bekannter meinte nun, dass gerade das Verkaufen von neuen Sachen, wo noch das Schild dranhängt usw., eher gewerblicher Natur ist und daß ich ganz schnell Ärger bekommen kann, wenn das ein Abmahnanwalt sieht. Auch die gewerblichen Händler fänden das nicht toll, da sie mehr Gebühr an eBay bezahlen als ich als Privatverkäufer und auf die Verkäufe auch Steuern bezahlen müssen.
Ich habe nun ein bisschen Schiss bekommen und erstmal nichts mehr verkauft. Was kann mir passieren und stimmt es, was mein Bekannter sagt? Wann ist ein Verkauf gewerblich und wann privat? Bitte nur Leute die sich auskennen.. Danke Euch!

Antworten: 4

Beste Antwort
alleswisser
alleswisser 01.11.2016

@tina68

Nein, das kann so nicht stimmen. Denn z.B. das Ausstellen der Rechnung ist ja kein Vorteil, sondern ein Nachteil. Versteuern, Mehraufwand, Gewährleistung, höhere ebay-Gebühren usw., eigentlich haben gewerbliche Verkäufer ja NUR Nachteile. Ein Vorteil fällt mir absolut nicht ein. Wenn es so wäre wie Du schreibst, würde es ja gar keine gewerblichen Verkäufer, sondern nur Privatverkäufer geben. Macht also leider keinerlei Sinn.

@missfashion Deine Frage ist heikel und mit rechtlicher Sicherheit bestimmt nur von einem Rechtsanwalt zu beantworten. Vielleicht gab es auch schon Urteile zu dem Thema. Bis es geklärt ist, wäre ich an Deiner Stelle auch eher vorsichtig. Zum Beispiel würde ich mir von Käufern bewusst nicht immer Bewertungen geben lassen (viele Bewertungen -> enorme Verkaufstätigkeit)

tina68
tina68 01.11.2016

Meiner Meinung nach bist und bleibst Du Privatverkäufer, wenn es nicht Dein Gewerbe ist. Der Gewerbeinhaber kann Rechnungen ausstellen, was Du nicht kannst, und zahlt darum auch andere Tarife. Er kann diese Verkäufe umgekehrt auch steuerlich geltend machen, was Du eben nicht kannst. Ob da nun ein „Neu“-Schild an der Deiner Jacke hängt oder nicht, Du hast keinen Modeladen. Du verkaufst, was Du zu Hause loswerden willst und bist und bleibst damit ein privater Verkäufer.

danielhh
danielhh 01.11.2016

Interessante Frage. Da ich aber kein Rechtsexperte bin, traue ich mir hier keine Antwort zu. Was tina68 schreibt, kommt mir allerdings auch etwas komisch vor. Ich wäre auch eher vorsichtig!

derluebke
derluebke 01.11.2016

Die Unterschiede beider Verkäuferkategorien hat die Kanzlei Janke sehr anschaulich dargestellt, wenngleich selbst bei dieser Argumentation im Einzelfall noch sehr viele Fragen offenbleiben können. Bei rechtlichen Streitigkeiten haben die Gerichte in den einzelnen Bundesländern sehr differenziert und unterschiedlich entschieden. Die Argumentation von @tina68 ist jetzt etwas einseitig und geht an der Definition für gewerbliche Verkäufer schon sehr vorbei. Das Schild „neu“ an einer Ware hat nun überhaupt nichts mit der Einstufung des Verkäufers zu tun, denn das wichtigste Kriterium dafür ist eher die ANZAHL der der Deals, die in einem gewissen Zeitraum erfolgen, also regelmäßig oder sporadisch.

Praktiker auf diesem Gebiet, die auch verbindliche Aussagen zur Verkäufereinstufung machen können, sind auf alle Fälle die Arbeitsämter, Jobcenter und das Finanzamt in Deinem Einzugsbereich, also Einrichtungen, die auch über die entsprechende Trackingsoftware verfügen. Von daher also bitte nicht wundern, sollte da mal so ein amtlicher Brief ins Haus flattern, den man so gar nicht erwartet hat.

So und hier noch der Link für eine kompakte Übersicht incl. Musterurteilen aus der Praxis: Kanzlei Janke

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