Guten Abend!
Ich habe gerade die Nachrichten gesehen, und da haben sie davon berichtet, dass jemand seine Eltern umgebracht hat. Mit einer Sichel erschlagen. Zuerst den Vater, dann die Mutter. Jetzt wird gegen ihn wegen Totschlag ermittelt bzw. es gab schon ein Urteil. Das hat mich doch sehr stutzig gemacht, denn wenn jemand einen anderen mit Absicht tötet, dann ist das doch Mord - oder? Ich dachte immer, Totschlag wäre, wenn jemand durch Fahrlässigkeit zu Tode kommt.
Kann mir mal bitte jemand den Unterschied zwischen Mord und Totschlag erklären?
Danke!
Guten Morgen Alfred,
du stellst da eine Frage, die sich in jüngster Vergangenheit, auch aufgrund verschiedener, schwer nachvollziehbarer Urteile, sehr viele Menschen stellen. Deshalb werde ich die Unterschiede nachfolgend herausarbeiten und sie möglichst verständlich erklären. Grundsätzlich kann ich vorausschicken, dass sowohl Mord als auch Totschlag Straftatbestände darstellen, die den sogenannten "Vorsatz" miteinander gemeinsam haben.
Wie definiert sich der Straftatbestand "Totschlag"? (§ 212 StGB)
Was ein sogenannter Totschlag ist, definiert sich über § 212 StGB. Er sagt aus, dass eine Tötungsabsicht (Vorsatz!) gegeben sein muss, aber keine qualifizierenden Merkmale für den Straftatbestand "Mord" vorhanden sein dürfen. Wichtiges Kriterium ist auch, dass sich der Vorsatz der Tötung auf das Opfer direkt beziehen muss - Der Vorsatz der körperlichen Schädigung allein (z.B. "Verprügeln") genügt nicht, um im strafrechtlich relevanten Rahmen den Totschlag in Betracht zu ziehen.
Wie definiert sich der Straftatbestand "Mord"? (§ 211 StGB)
Mord ist, wie der Totschlag auch, eine Vorsatztat, die den Tod einer Person bewusst und willentlich herbeiführt. Um den Straftatbestand "Mord" zu erfüllen, muss mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:
Diese vier Punkte stellen den Bezug zum Tatmotiv her. Ferner sind auch die Absichten des Täters strafrechtlich relevant und zählen als Mord, wenn folgende Absichten zutreffen:
Auch die Art der Tötung stellt ein zur Einordnung der Straftat relevantes Kriterium dar und wird wie folgt definiert:
Soweit zu den Definitionen für Totschlag und Mord. Jetzt gehe ich noch kurz auf deine Eingabe zur fahrlässigen Tötung ein, damit das Ganze ein möglichst rundes Bild gibt
Wie definiert sich der Straftatbestand "Fahrlässige Tötung"? (§ 222 StGB)
Eine fahrlässige Tötung liegt dann vor, wenn ein Opfer zu Tode gekommen ist, der Tötung aber kein Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Wichtig ist hier, dass KEIN Vorsatz zur Tötung erkennbar ist.
In dem von dir geschilderten Fall ist der junge Mann mit einer Sichel losgezogen, um seine Eltern umzubringen. Da ist eindeutig der Vorsatz vorhanden, die Eltern zu töten, weshalb von einer fahrlässigen Tötung keinesfalls die Rede sein kann.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen und Licht ins Dunkel dieses durchaus komplexen StGB-Abschnitts bringen.
LG