Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?

10.05.2017 von lucy
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Ich bin ein eher unsicherer Mensch und finde es deshalb ganz besonders wichtig, mich gut abzusichern. Aus diesem Grunde habe ich eine ganze Reihe von Versicherungen, von denen manche gar nicht zwingend notwendig wären. Ich fühle mich aber einfach besser damit! Doch all die Sicherheit schlägt logischerweise auch mächtig aufs Konto, und so langsam muss ich in Betracht ziehen, doch auf die ein oder andere Sicherheit zu verzichten. Eigentlich möchte ich das aber nicht...
Jetzt hat mir eine Verwandte erzählt, dass man manche Versicherungen auch von der Steuer absetzen könnte. Sie meinte, damit spart sie ordentlich Geld! Auch bei der Google-Suche habe ich gesehen, dass man scheinbar tatsächlich Versicherungen von der Steuer absetzen kann. So richtig verstanden habe ich es aber nicht... bei welchen Versicherungen geht das denn nun? Um wie viel Ersparnis handelt dabei überhaupt? Ist das vielleicht sogar vom Job abhängig?
Hilfe!

Antworten: 1

jeanluc
jeanluc 11.05.2017

Hallo,

ja, das Thema Versicherungen ist nicht einfach. Es ist auf der einen Seite wichtig, sich zu versichern, auf der anderen Seite werden aber tatsächlich viele Versicherungen angeboten, die kein Mensch (oder nur ganz bestimmte Personengruppen) brauchen. Man könnte natürlich bei jeder Versicherung argumentieren: "Wenn aber was passiert, dann hab ich einen Schutz". Ja, nur das "Wenn" müsste erst mal eintreten - und wie Du schon so richtig sagst, wachsen einem die Kosten irgendwann über den Kopf. Daher sollte man sich tatsächlich gut überlegen, wogegen man sich versichern möchte.

Steuerlich absetzen lassen sich alle Versicherungen, die der eigenen Vorsorge dienen oder für den Beruf notwendig sind. Nicht steuerlich absetzbar sind dagegen reine Sachversicherungen. Warum? Man braucht sie für die beiden gerade genannten Bereiche nicht zwingend.

Zum einen können Versicherungen im Bereich Werbungskosten abgesetzt werden, hier kommen alle rein, die das berufliche Risiko betreffen (z. B. Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Berufshaftpflichtversicherung), zum anderen können sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn sie das private Risiko abdecken (z. B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung)

Geht es nun darum, seine Versicherungen in der Steuererklärung abzugeben, dann musst Du wissen, dass es hier Grenzen gibt. Die Höhe dieser sogenannten Absetzungsgrenzen sind wie folgt:

  • Arbeitnehmer und Beamte maximal 1.900 € im Jahr.
  • Selbstständige und Freiberufler maximal 2.800 € im Jahr.
  • Die Grenze bei Verheirateten liegt beim Doppelten, also bei 3.800 € bzw. 5.600 €

Folgende Versicherungen kannst Du steuerlich absetzen (Auswahl der häufigsten):

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Das hört sich alles erst mal super an, doch sei hier die Euphorie gleich mal gebremst. Denn die Höhen der Absetzungsgrenzen sind relativ niedrig. Das heißt, dass ein Arbeitnehmer, der ja gesetzlich kranken- und pflegeversichert ist, den Höchstbetrag allein durch diese beiden Versicherungen oftmals bereits erreicht hat. Das bedeutet, dass die anderen Versicherungen somit nicht mehr ins Gewicht fallen würden.

Wie viel Du nun letztendlich sparen kannst, das kann ich Dir pauschal nicht sagen. Das hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel davon, wie viel Du letztendlich absetzen kannst, wie hoch Dein Bruttoeinkommen ist und wie hoch Dein persönlicher Steuersatz ist.

Dennoch ein kurzes Beispiel:

Wenn Du mit Deinen Vorsorgeversicherungen als Alleinstehender den maximalen Betrag von 1.900 € erreichst, ist diese Summe die Grundlage. Nun kämen evtl. noch Werbungskosten dazu, also Versicherungen, die das berufliche Risiko betreffen. Diese werden zur Summe der absetzbaren Versicherungen dazugerechnet. Nehmen wir mal an, Du zahlst für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung 300 €, die das Finanzamt anerkennt, also erhöht sich Deine Summe auf 2.200 €. Nun kommt Dein persönlicher Steuersatz ins Spiel. Nehmen wir mal an, dieser liegt bei 18 %.

Nun wird die Summe der absetzbaren Versicherungen mit dem Steuersatz multipliziert, also 2.200 x 0,18 (=18 %) = 396 €.

Die Summe von 396 € ist Dein Steuervorteil. Die Summe bekommst Du also nicht ausgezahlt, sondern um diese Summe reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen.

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