Wer hilft bei beschädigtem Auto mit Fahrerflucht?

Wer hilft bei beschädigtem Auto mit Fahrerflucht?

14.03.2017 von batzi
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Mir ist gestern auf dem Supermarktparkplatz einer ins Auto gefahren. Zwar nur an die vordere Stoßstange, aber da die in Wagenfarbe lackiert ist, würde der Spaß 700 Euro kosten. Der Typ (nein, ich wette, es war eine Frau) ist weggefahren!! Kein Zettel am Auto. Gesehen hat auch niemand was und eine Kamera ist nicht. Das bezahlt mir doch kein Mensch und dass meine Versicherung hoch geht, kann ich auch nicht gebrauchen.

Hätte ich die Polizei rufen soll? Die finden den Mistkerl ja doch nicht. Falls Ihr mir einen guten Grund nennt, fahre ich heute wieder hin und rufe sie dann. Eine Anzeige gegen unbekannt hilft mir ja eigentlich auch nicht weiter. Was kann ich tun?

Antworten: 1

jurafan
jurafan 14.03.2017

Du hättest in der Tat direkt die Polizei rufen sollen. Rechtlich gesehen hast du nämlich wirklich recht: es handelt sich um Fahrerflucht und erfüllt damit einen Straftatbestand. Bevor ich dazu komme, was du in deinem konkreten Fall noch tun könntest, möchte ich erstmal zur allgemeinen Information etwas zum Verhalten bei einem Schaden mit Fahrerflucht erläutern.

Das ist bei einem Schaden in der Regel immer zu tun:

Die Polizei verständigen. Während der Wartezeit bereits Fotoaufnahmen vom Unfallort allgemein und vom eigenen Fahrzeug machen. Im Smartphone-Zeitalter eigentlich kein Problem mehr. Neben der Beweissicherung (Fremde Kfz-Partikel des Unfallverursachers) sollte dann auch gleich eine Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Unbekannt aufgegeben werden. Dann nämlich ist die Polizei verpflichtet, die Suche nach dem Unfallverursacher aufzunehmen. Zusammen mit der Strafanzeige und den Beweisfotos kann man auch gegenüber der eigenen (Kasko)-Versicherung nachweisen, dass der Schaden durch Fremdverschulden entstanden ist.

Mögliche Zeugen sollten ermittelt werden, denn in den meisten Fällen werden auch kleinere Unfallschäden (beim Ein- und Ausparken etc.) von irgendjemandem beobachtet. Diese Zeugen sind wichtig, denn sie tragen dazu bei, den Flüchtigen ermitteln zu können.

Nebeninformation: Details zum Tatbestand der Unfallflucht findest du im Strafgesetzbuch (StGB) unter dem Paragraphen § 142 (1 ff).

Schadenregulierung

In deinem konkreten Fall solltest du auf jeden Fall noch die Polizei verständigen und die Strafanzeige stellen. Was die Schadenregulierung an sich angeht,  hast du mehrere Optionen (abhängig davon, wie deine Ausgangslage ist). Hast du eine Vollkaskoversicherung, wird die Regulierung natürlich von deiner Versicherung übernommen (beachte deinen Selbstbeteiligungsanteil). Klar ist, dass das in der Regel auch dazu führen wird, dass deine zu zahlende Versicherungsprämie im kommenden Jahr etwas ansteigen wird.

Da sich die Schadenssumme auf "nur" rund 700 Euro beläuft solltest du genau abwägen, ob es sich zumindest finanziell nicht vielleicht lohnt, den Schaden lieber aus der eigenen Tasche beheben zu lassen. Dein Schadenersatzanspruch erlischt dadurch nicht. Du sparst dir aber einerseits die Erhöhung der Versicherungsprämie und wirst, abhängig vom Eigenanteil, nicht viel mehr bezahlen als mit Versicherungsmeldung.

Zum Unfallort brauchst du nachträglich nicht mehr zu fahren, das hätte keinen Nutzen. Es genügt, wenn du der Polizei den genauen Ort, die vermutete Unfalluhrzeit und die gesicherten Beweismittel gibst.

Hilft dir das weiter?

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