Wie ergeben sich Numerus Clausus (NC) und Wartesemester?

22.05.2017 von studiosus
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Ich möchte Tiermedizin studieren. Dabei handelt es sich an der Universität meiner Wahl um einen zulassungsbeschränkten Studiengang. Mein Abitur wird vermutlich recht gut ausfallen. Allerdings weiß ich nicht, ob meine Noten reichen werden. Wie ergibt sich der Numerus Clausus und wie funktioniert das mit den Wartesemestern?

Antworten: 1

nicky
nicky 14.06.2017

Ein Numerus Clausus wird immer dann festgelegt, wenn es an einer bestimmten Universität weniger verfügbare Plätze in einem Studiengang gibt, als Bewerber für genau dieses Fach. Weil das Verhältnis aber von Semester zu Semester variiert, wird auch der NC jedes mal neu berechnet.

Hierfür kann es verschiedene Kriterien geben, die jedoch nicht alle berücksichtigt werden. Meist kommt es in erster Linie tatsächlich auf die Abiturnote an. Das funktioniert dann so, dass die vorhandenen Plätze an die Bewerber vergeben werden, die den besten Abschluss vorweisen können. Hier gilt dann der unterste Durchschnitt als Numerus Clausus.

Sind also zum Beispiel 10 Studienplätze vorhanden und es gibt drei Bewerber mit einem Abiturschnitt von 1,0, zwei mit einem Schnitt von 1,3, vier mit einem Schnitt von 1,7 und einen Bewerber mit einem Schnitt von 2,0, die zugelassen werden, dann liegt der Numerus Clausus bei 2,0.

Sind mehr Bewerber mit einem Durchschnitt von 2,0 vorhanden als noch Studienplätze zu vergeben sind, werden die letzten Plätze per Losverfahren verteilt.

Um allerdings auch Bewerbern die Möglichkeit zu bieten, in den Wunschstudiengang aufgenommen zu werden, legen die Unis oft eine Platzverteilung fest, bei der einerseits Studienplätze nach NC vergeben werden, andererseits wird ein Teil der verfügbaren Plätze aber auch für angehende Studenten reserviert, die bereits Wartesemester hinter sich haben. Hier ist das Auswahlverfahren ähnlich. Es wird dann die Kombination aus Wartesemestern und Abiturnote betrachtet. Angenommen werden dann die Bewerber, deren Abitur-Durchschnitt in Verbindung mit den Wartesemestern am höchsten liegt. Also beispielsweise zuerst jemand, der einen Abi-Schnitt von 1,9 in Verbindung mit 3 Wartesemestern vorweisen kann. Dann jemand, der bei gleichem Abi-Schnitt erst zwei Wartesemester hinter sich hat. Angegeben wird das von den Universitäten in dieser Form: (1,9/3) bzw. (1,9/2)

Als Wartesemester gilt übrigens nur die Zeit, in der jemand nach dem Abitur an keiner Hochschule studiert hat.

Darüber hinaus können bei der Bildung des Numerus Clausus auch andere Faktoren noch eine wichtige Rolle spielen, die als besonders relevant in einem Studienfach angesehen werden. Beispielsweise:

  • die Note in einem bestimmten Abiturfach (Chemie für Chemiestudium ect.)
  • bereits vorhandene Berufserfahrung
  • Motivationsschreiben
  • Auswahlgespräche
  • Aufnahmetests

Wird der Numerus Clausus in der ersten Platzvergabe von einem Bewerber nicht erreicht, lohnt es sich aber oft trotzdem noch, sich an der Wunschuni in die Warteliste eintragen zu lassen. Weil nicht alle angenommenen Bewerber ihr Studium auch tatsächlich aufnehmen oder sich möglicherweise doch für eine andere Hochschule entscheiden, ist es durchaus möglich, über das sogenannte Nachrückverfahren kurz nach Semesterbeginn doch noch den gewünschten Studienplatz zu erhalten. Die Chancen liegen hier natürlich umso höher, je näher die eigene Abiturnote am NC liegt.

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