Wie ist das als Student mit dem Verlustvortrag bei der Steuer?

Wie ist das als Student mit dem Verlustvortrag bei der Steuer?

29.04.2017 von studymouse
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Guten Morgen Ihr Lieben,
ich fange bald an zu studieren und plane aktuell ein bisschen, auch was das Finanzielle angeht. Natürlich kostet das Studieren auch gutes Geld, nicht nur die Studiengebühren. Parallel arbeiten gehen und Geld verdienen werde ich vorerst nicht.

Ich hatte mich deshalb gestern mit einem Bekannten unterhalten, der etwas von einem "Verlustvortrag" für die Steuern erklärt hat.
Bislang dachte ich immer, man kann nur Geld zurückbekommen, wenn man auch Steuern bezahlt hat? Aber scheinbar kann man die Ausgaben als Student trotzdem in der Steuererklärung angeben und sie werden dann als sogenannter Verlustvortrag behandelt. Man bekommt dann später wohl Geld zurück bzw. kann es gegen Steuern anrechnen.

Aber wie funktioniert das mit dem Verlustvortrag genau? Was muss ich wo in der Steuererklärung angeben? Welche Kosten und Ausgaben werden berücksichtigt? Was muss man sonst beachten?

Vielleicht kann mir jemand auch ein Beispiel dazu aufzeigen? Das wäre super.

Vielen Dank euch,
Anja

Antworten: 2

Beste Antwort
arthur
arthur 29.04.2017

Dein Bekannter hat dir einen wertvollen Tipp gegeben, der dir Tausende von Euro sparen kann! Verlustvortrag bedeutet: Du kannst deine finanziellen Verluste beim Finanzamt „vortragen“, also geltend machen, wenn du ein Zweitstudium absolvierst oder schon einen Beruf erlebt hast und nun ein Studium hintendran hängst.

(Achtung: Studierst du das erste Mal direkt nach dem Abitur, ist es deine Erstausbildung. Dann kannst du mit dem „Verlustvortrag“ nicht agieren. Aber du kannst die Studien-Kosten als „Sonderausgaben“ im selben Jahr geltend machen.)

Voraussetzungen für einen Verlustvortrag:

  • Es muss ein Zweitstudium (Masterstudium nach dem Bachelor) oder Erststudium im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung sein. Man muss zweifelsfrei erkennen, dass das Studium mit der Berufstätigkeit zusammenhängt.

Studienkosten von den Steuern absetzen - auch ohne Einkommen

Studieren ist nicht billig. Du bezahlst Semesterbeiträge, musst vielleicht eine eigene Wohnung mieten oder einen weiteren Anfahrtsweg in Kauf nehmen. Dazu müssen Bücher gekauft werden. Oft sind Exkursionen Pflicht. Irgendwann brauchst du einen neuen Laptop. Das alles läppert sich.

  • Fahrtkosten: Wenn du pendelst und von der Wohnung bis zur Uni fahren musst, kannst 0,30 € pro Kilometer (einfache Fahrt) geltend machen.
  • Zweitwohnung: Du wohnst während des Semesters allein in WG, Studentenbude oder kleiner Wohnung? Das ist ein Zweitwohnsitz. Bis zu 1000 € im Monat kannst du geltend machen.
  • Exkursionen: Oft müssen Studenten an eintägigen oder mehrtägigen Exkursionen teilnehmen. Man besucht Messen, Museen, Ausstellungen, übernachtet in Jugendherbergen oder billigen Hotels. Sind es Pflichtveranstaltungen, kannst du diese Kosten natürlich auch einbringen. Da kommt mit den Jahren einiges zusammen!
  • Lehrgang / Extraunterricht: Manchmal müssen spezielle Kenntnisse nebenbei erworben oder aufgefrischt werden. Das kannst du angeben!
  • Arbeitsmittel: Liste ALLES auf, was du für das Studium kaufen musst. Dazu gehören teure Dinge wie PC, Laptop, Drucker und Fachliteratur, aber auch Papier, Bleistifte, Füller, Blöcke, Klebezettel, Ordner usw. Du musst einen neuen Schreibtisch oder Regale kaufen, um deine Lehrbücher unterzubringen? Prima! Kannst du auch angeben. Wichtig dabei: Du musst wirklich jeden Beleg aufbewahren.

Übertragen der Verluste auf die Folgejahre:

  • Du kreuzt auf Seite 1 der Steuerformulare „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an.
  • Das Finanzamt stellt den Verlustvortrag fest.
  • Du bekommst einen entsprechenden Bescheid.
  • Verdienst du später nach dem Studium Geld, verrechnet das Finanzamt in den ersten Jahren deiner Berufstätigkeit deine Einkünfte mit dem Verlustvortrag aus dem Studium. Dieses Geld verfällt nicht! Egal, wann du ins Arbeitsleben einsteigst, dieses Geld wird von den fälligen Steuern abgezogen. Aufgrund dessen bezahlen viele in den ersten ein bis zwei Jahren gar keine Steuern. Diese Vorarbeit lohnt sich also langfristig sehr!

Übrigens: Selbst Studierende, die schon ein paar Jahre an der Uni sind, bisher aber nichts vom Verlustvortrag wussten, können noch ein entsprechendes Formular nachreichen. Das ist bis zu sieben Jahre lang möglich. Allerdings besteht Nachweispflicht. Das bedeutet: Man muss beweisen können, welche Anschaffungen getätigt wurden und welche Kosten angefallen sind. Ordnung halten und eine gute Büroführung zahlt sich – im wahrsten Sinn des Wortes – aus!

kublai
kublai 29.04.2017

@arthur: Es stimmt, dass man Verluste noch bis zu sieben Jahren rückwirkend feststellen lassen kann. Das gilt aber nur dann, wenn die Studierenden in den vergangenen Jahren gar keine Steuererklärungen gemacht haben. Falls sie doch eine eingereicht und nur völlig vergessen haben, die Studienkosten geltend zu machen, gilt das nicht. Dann ist der Zug leider abgefahren.

@studymouse: Hallo Anja, du kannst dir das so vorstellen: Immer, wenn du für das Studium Geld ausgibst, entstehen Kosten. Diese Kosten kannst du später als Verluste einbringen und von der Steuer abziehen. Das ist für Studierende wirklich eine tolle Sache!

Ich gebe dir mal ein Beispiel:

Angenommen, du studierst nach dem Bachelor von 2014 bis Ende 2017 auf Master. Schon jetzt weißt du, dass du ab 2018 einen Job sicher hast. In den Jahren 2014 bis 2017 haben sich die Kosten für das Studium angehäuft. Die werden dann, wenn du Geld verdienst, gegengerechnet. Das macht den Berufseinstieg leicht und du verdienst richtig im ersten Jahr!

Was du absetzen kannst:

@arthur hat schon einiges genannt. Was noch dazu gehört:

  • Als Arbeitsmittel gelten auch Abos für Fachzeitschriften, Manuskripte und Fotokopien. Oft müssen Studenten Anfang des Semesters Kopiergeld bezahlen. Für das Fotokopieren und Binden von Eigenen Seminar- und Abschlussarbeiten fallen ebenfalls viele Kosten an.
  • Software, Laptoptasche, Mouse, Mousepad und ähnliches gehören auch dazu.
  • Wenn du pendelst, kannst du einmal die Woche eine Fahrt zu deinen Eltern (0.30 € pro Kilometer) geltend machen.
  • Sind deine Eltern dein Hauptwohnsitz und deine Studentenwohnung dein Zweitwohnsitz, kannst du für immerhin 3 Monate lang eine Verpflegungspauschale beantragen. (Für die Zeit, die du am Studienort bist).
  • Bei Studienfahrten gilt das ebenfalls: Du kannst Verpflegungsgeld beantragen.
  • Bei Fahrten zu Lerngruppen, die studienrelevant sind, kannst du natürlich auch diese Kilometerpauschale berechnen.
  • Wenn deine Eltern etwas für dich bezahlen, sollen sie alle Rechnungen auf deinen Namen ausstellen lassen. Dann kannst du sie ebenfalls angeben.
  • Nachhilfe kannst du ebenfalls angeben.
  • Nimm ruhig viel an Tagungen, Messen, Vorträgen usw. teil. Das sind alles Kosten, die du wunderbar einbringen kannst.

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