Wie umgehe ich die Maklerprovision?

07.05.2017 von dieaufbruchswillige
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Huhu, ich habe gestern eine tolle 3-Zimmer-Wohnung in Mannheim besichtigt, natürlich über einen Immobilienmakler. Die Wohnung wäre ideal für mich und meine beiden Söhne, die jedes zweite Wochenende bei mir sind. Jetzt schreckt mich die Makler-Courtage ein wenig, dafür könnte ich neue Möbel anschaffen… Wie kann ich diese Provision vielleicht umgehen? Kennt da jemand eine legale Hintertür?

Antworten: 2

foodie
foodie 07.05.2017

Der Vermieter hat die Wohnung an einen Makler gegeben mit dem Auftrag, ihm neue Mieter zu beschaffen? Dann musst Du gar keine Maklerprovision löhnen! Das nennt sich „Bestellerprinizp“. Wer der Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Das gilt allerdings nur bei Mietobjekten, nicht bei Kauf.

Hat man Dir gesagt, es wäre eine Provision fällig? Lass Dich da nicht über den Tisch ziehen! Viele Leute wissen noch nichts von der neuen Regelung und werden da gerne mal abgezockt. Für den Vermieter lohnt sich das trotzdem, denn er hat keinen Organisationsaufwand, muss die Besichtigungen nicht machen und sich nicht um die Verträge kümmern.

Anders würde es aussehen, wenn Du einen Makler beauftragst, eine passende Wohnung für Dich zu suchen. Dann musst Du ihn bezahlen.

smartie
smartie 08.05.2017

@foodie hat Recht: Das Bestellerprinzip gilt seit 2015.

Übrigens reichen mündliche Absprachen nicht aus. Die Beauftragung des Maklers muss laut § 126 BGB schriftlich erfolgen. Hast du das getan, z.b. per Fax, Brief oder E-Mail, musst du zahlen. Sonst nicht.

Falls du diese Wohnung mietest, darf dein zukünftiger Vermieter die Maklercourtage auch nicht auf dich umlegen. 

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