Wie viel kostet eine Scheidung?

Wie viel kostet eine Scheidung?

06.11.2017 von obstacle
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Bei meinem Bruder hat nun das Ehe-Aus leider auch zugeschlagen. Meine Schwägerin ist mehrfach fremdgegangen und nun steht die Scheidung an. Ich befürchte schon jetzt, dass das ein ziemlich teures Unterfangen wird. Kann jemand sagen, wie viel eine Scheidung durchschnittlich kostet? Und wovon ist das abhängig? Was ist, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt, sind dann die Kosten eventuell geringer? Ich mache mir große Sorgen und wäre gerne informiert..

Antworten: 3

Beste Antwort
jeanluc
jeanluc 07.11.2017

Es ist in der Tat nicht leicht zu sagen, wie viel eine Scheidung kosten wird. Billig wird sie jedenfalls nicht, das steht schon mal fest. Um hier Geld zu sparen wäre es günstig, wenn sich die beiden Parteien einvernehmlich trennen würden, sodass man nur einen Anwalt braucht. Ein zweiter ist nämlich nicht nötig. So können die Kosten halbiert werden. Auch ist es sinnvoll, schon vor irgendwelchen Terminen auszuklamüsern, wer am Ende was bekommt. Das nennt man Gütertrennung. Also welche Sachwerte vorhanden sind. Diese sollten dann allerdings relativ wertgleich aufgeteilt werden, da sonst einer benachteiligt wird. Im Idealfall besteht ein Ehevertrag, der alles regelt.

So, kommen wir aber nun mal zu den Kosten. Diese richten sich allerdings nach einer einvernehmlichen Scheidung, denn die Kosten und auch die Dauer einer Scheidung, die im Streit geschieht, kann man vorher nicht beziffern:

Anfallen werden bei einer Scheidung auf jeden Fall Gerichtskosten und Anwaltskosten. Wie schon beschrieben genügt ein Anwalt, hier kann also gespart werden. Zuerst einmal wird der Streitwert oder Verfahrenswert festgelegt, nach dem sich dann die Kosten richten. Dieser richtet sich nach dem Einkommen der Eheleute. Nehmen wir mal an, die Eheleute verdienen zusammen 4.000 Euro netto. Diese Summe wird mal 3 genommen. Somit läge der Streitwert bei 12.000 Euro. Die Summe wird benötigt, um die Gerichtskosten und die Anwaltskosten zu berechnen, denn diese richten sich nach eben diesem Wert.

Zu dieser Summe kommen dann noch je 10 % für jede Altersvorsorge dazu. Also für die beiden gesetzlichen Renten wären das schon mal 20 %. Wenn dann noch private Rentenversicherungen bestehen, je Versicherung weitere 10 %. Nehmen wir an, der Mann hat noch eine weitere Versicherung, also lägen wir hier bei 30 %, das wären noch mal 3.600 Euro, zusammen läge der Streitwert also bei 15.600 Euro.

Weitere Dinge, die zum Streitwert mit dazugerechnet werden, sind u.a. Elterngeld, Kindergeld, Sozialleistungen, ein evtl. bestehender Versorgungsausgleich, Vermögensermittlung ...

Nun werden aus dieser Summe die Anwalts- und Gerichtskosten errechnet.

Die Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz (GKG § 34) festgelegt. Diese liegen bei einem Streitwert bis 500 Euro bei 35 Euro und steigen dann an. Bis zu einem Streitwert von 2.000 Euro beispielsweise 18 Euro je angefangene 500 Euro. Somit würden die Kosten bei 2.000 Euro 35 Euro + (3 x 18 Euro) = 89 Euro betragen. Weitere Zwischenabstufungen liegen dann höher. Das wäre aber zu umfangreich, das hier nun aufzulisten. Steht im Gesetz „zwinkern“-Emoticon

Die Anwaltskosten beinhalten Verfahrensgebühren (1,30 Sätze), Termingebühren (1,20 Sätze) und sonstige Auslagen des Anwalts.

Kosten bei einvernehmlicher Scheidung

Zum Schluss noch eine kurze Auflistung der Kosten, die bei einer einvernehmlichen Scheidung anfallen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich bei den Anwaltskosten (bei einem Anwalt) nur um ca. Kosten handelt, da dies vorher nie genau gesagt werden kann. Die Gerichtskosten sind dagegen festgesetzt.

  • Streitwert 5.000 Euro: Gerichtskosten 216 Euro, Anwaltskosten 900 Euro
  • Streitwert 8.000 Euro: Gerichtskosten 406 Euro, Antwaltskkosten 1.400 Euro
  • Streitwert 10.000 Euro: Gerichtskosten 482 Euro, Anwaltskosten 1.700 Euro
  • Streitwert 13.000 Euro: Gerichtskosten 534 Euro, Antwaltskosten 2.000 Euro

Werden zwei Anwälte benötigt, verdoppelt sich die Summe der Anwaltskosten.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen.

schokominza
schokominza 06.11.2017

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Frage ist natürlich auch, ob ein Ehevertrag geschlossen wurde, ob Dein Bruder seiner Ex-Frau gegenüber unterhaltspflichtig wird und in welchem Rahmen, ob es ein Haus oder andere gemeinsame Güter von Wert gibt, die geteilt werden müssen.. usw.

Bei einer Scheidung können die Kosten recht schnell explodieren und ich rate Euch, einen Anwalt damit zu beauftragen, der sich die Sachlage ansieht. Jede Scheidung hat andere Kostenfaktoren und so kann man tatsächlich nicht eine pauschale Durchschnittskostennote aufstellen. Ich wünsche Euch gute Nerven und dass alles so glimpflich wie möglich abläuft. 

foodie
foodie 07.11.2017

Ich rate auf jeden Fall zu zwei getrennten Anwälten. Das wird zwar mehr Geld kosten, aber da es ja um Geld geht und es dann auch unschön werden kann, sollte Dein Bruder einen eigenen Anwalt haben, der seine Interessen vertritt. Ein gemeinsamer Anwalt kann nur von einer Person sein Mandat erhalten und natürlich hat er dann dessen Belange etwas mehr im Blick.

In dem Moment, in dem die Scheidung eingereicht wird, entscheiden die Richter. Sollte es also Dinge wie einen Versorgungsausgleich oder Unterhaltszahlungen für Kinder oder einen Hausverkauf zu regeln geben, ist es besser, das vorher in einer Trennungsvereinbarung mit den Anwälten festzulegen. Reicht dann ein Jahr lang keiner die Scheidung ein, ist diese auch in der Scheidung gültig. Ansonsten entscheidet der Richter, wer was bekommt.

Bedenke, dass es so etwas wie „schuldig geschieden“ nicht mehr gibt. Die Frau hat Ansprüche, egal, ob sie fremdgegangen ist und damit Schuld am Scheitern der Ehe ist oder nicht.

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