Woher bekomme ich ein Führungszeugnis?

08.05.2017 von leon
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Ich bewerbe mich gerade neu und in der Stellenausschreibung steht, dass ein einwandfreier Leumund und ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich sind. Also jetzt direkt zur Bewerbung werden nur die üblichen Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf und Zeugnisse gefordert, aber unter dem Punkt „unsere Anforderungen“ steht es.

Wo bekomme ich ein Führungszeugnis her? Gehe ich einfach auf die örtliche Polizeidienststelle und frage? Oder ins Rathaus? Drucken die mir das sofort aus oder dauert das lange? Was kostet es? Was steht da eigentlich drin? Nur, wenn ich mal im Gefängnis gesessen habe (was ich natürlich nicht habe) oder auch meine ganzen Strafzettel? Vielen Dank für Infos.

Antworten: 1

arthur
arthur 08.05.2017

Ein Führungszeugnis musst du bei der gleichen Stelle beantragen, die auch für die Ausstellung von Personalausweis und Reisepass zuständig ist, z.B. beim Bürgerbüro oder Rathaus deiner Stadt. Das kann persönlich geschehen oder online über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz.

Führungszeugnis online beantragen

Entscheidest du dich für eine Beantragung via Internet, musst du über einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweis-Funktion verfügen.

Außerdem brauchst du:

  • ein Kartenlesegerät, weil das Ausweisdokument ausgelesen werden muss
  • die AusweisApp2
  • ein Smartphone, eine Digicam oder einen Scanner, um die Nachweise hochladen zu können

Führungszeugnis persönlich beantragen

Gehst du selbst zum Bürgerbüro, brauchst du deinen Personalausweis. Alternativ reicht ein Reisepass. Die Behörde leitet deinen Antrag dann zum Bundeszentralregister in Bonn weiter, wo dein Führungszeugnis angefertigt wird.

Kosten

Für die Erstellung eines Führungszeugnisses musst du 13,- € bezahlen, ein europäisches kostet 17,- €.

Dauer bis zur Ausstellung des Führungszeugnisses

Ungefähr zwei bis drei Wochen solltest du bis zum Erhalt deines Führungszeugnisses einplanen.

Inhalt: Was steht im Führungszeugnis?

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Darin erfasst das Bundesamt für Justiz sämtliche Strafen, die von Gerichten über dich verhängt worden sind. Wenn es keine Verurteilung für Jugendverfehlungen gab, stehen sie auch nicht in deinem Führungszeugnis. Du giltst nicht als vorbestraft. 

Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen unter drei Monaten werden in der Regel ebenfalls nicht erfasst. Auch Jugendstrafen unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt worden sind, tauchen im Führungszeugnis nicht auf.

Anders sieht es bei Sexualdelikten aus: Diese werden im "erweiterten Führungszeugnis" erfasst. Ein solches musst du vorzeigen, wenn du mit Kindern und Jugendlichen arbeiten willst.

Die Einträge bleiben meistens für fünf Jahre im Führungszeugnis stehen. Ausnahme: Man hat "lebenslänglich" bekommen oder eine "Sicherheitsverwahrung" wurde angeordnet.

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