Zählt der Samstag als Werktag?

22.07.2017 von abernathy
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Ich dachte immer, der Samstag gehört zum Wochenende, aber neulich meinte jemand zu mir, der Samstag sei ein ganz normaler Werktag.

Was ist nun richtig? Darf ich z. B. am Samstag Glas in den Glascontainer werfen, obwohl dort steht "Einwurf nur werktags von bis"?

Oder gelten z. B. fürs Rasenmähen oder andere "Lärmbelästigungen" die gleichen Zeiten wie unter der Woche?

Antworten: 1

foodie
foodie 23.07.2017

Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Ja, der Samstag ist ein Werktag. Ein Tag, an dem gearbeitet werden darf. Die Geschäfte haben geöffnet, Arbeit ist ohne Einschränkungen gesetzlich zugelassen. Anders verhält es sich mit Arbeitstag. Das sind die Tage, an den tatsächlich gearbeitet wird, in der Gastronomie beispielsweise auch samstags und sonntags.

Bei Fahrplänen muss man aufpassen, da steht oft im Kleigedruckten, dass  an Werktagen außer samstags gefahren wird. Und für Rasen mähen und Mittagsruhe gelten die gleichen Regeln wie montags bis freitags.

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