Ist der Partner in der Rechtsschutzversicherung automatisch mitversichert?

03.02.2017 von leventmayr
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Guten Morgen
weiß jemand ob der Lebenspartner in der Rechtsschutzversicherung automatisch auch mitversichert ist, obwohl der Name bei Abschluss des Vertrages nicht erwähnt wurde? Bei meiner Lebenspartnerin droht Ungemach mit ihrem Arbeitgeber und deshalb haben wir uns gestern Abend gefragt, ob meine Rechtsschutz auch bei ihr zahlen würde. Sie wohnt schon einige Zeit bei mir in der Wohnung, falls das eine Rolle spielt. Eine eigene Rechtsschutzversicherung hat sie aber leider nicht. Danke für eine kurze Auskunft!

Antworten: 1

jeanluc
jeanluc 03.02.2017

Hallo,

in einer Rechtsschutzversicherung sind automatisch der Ehepartner und auch die Kinder mitversichert. Geht es jetzt, wie bei Dir, um die Lebenspartnerin, dann kann diese jederzeit mit in die Rechtsschutzversicherung aufgenommen werden - und das sogar kostenlos. Allerdings nur dann, wenn Du Deine Rechtsschutzversicherung mit einem Familientarif abgeschlossen hast. Ist das nicht der Fall und hast einen Singletarif, dann lässt sich da leider nichts machen und der Partner kann nicht kostenfrei mitversichert werden.

In diesem Fall setzt Du Dich mit Deiner Versicherung in Verbindung und sagst denen, dass Du Deine Lebenspartnerin mit in die Rechtsschutz aufnehmen möchtest. Dies geht nur dann, wenn Ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Dies muss - wenn die Versicherung einen Nachweis möchte - vom Einwohnermeldeamt bestätigt werden. Die Versicherung wird dann die Rechtsschutzversicherung auf den Normaltarif umstellen und Deine Lebenspartnerin mit aufnehmen. Inwieweit es dabei allerdings Wartezeiten gibt, müsstest Du dann bei der  Versicherung erfragen.

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