Mitbewohner hat Laptop zerstört, kommt Haftpflichtversicherung dafür auf?

Mitbewohner hat Laptop zerstört, kommt Haftpflichtversicherung dafür auf?

29.08.2017 von fisherman
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Hallo!
Gerade ist ein Unglück passiert: Mein Mitbewohner hat versehentlich meinen Laptop vom Tisch gestoßen und jetzt ist er hinüber. Da der Laptop ziemlich teuer war und ich nicht so viel Geld habe, kann ich mir auch nicht einfach so einen neuen kaufen. Jetzt überlege ich, ob so etwas eigentlich auf die Haftpflichtversicherung geht. Die ist doch dafür da, wenn man versehentlich das Eigentum anderer beschädigt, oder? Ohne Laptop habe ich in meinem Studium ein dickes Problem...

Antworten: 2

Beste Antwort
danielhh
danielhh 29.08.2017

Hallo @fisherman,

wenn nachweislich ein Fremdverschulden (siehe unten) vorliegt, sollte die Haftpflichtversicherung für gewöhnlich für den Schaden aufkommen, also zahlen. Ich bin mir jedoch sicher, dass es in diesem Fall zu zahlreichen Fragen seitens der Versicherung kommt. Gerne gesehen wird sowas sicher nicht.

Was bedeutet in Deinem Fall "Mitbewohner" konkret? Wenn es sich um eine gewöhnliche Wohngemeinschaft handelt und Du mit dem "Mitbewohner" weder verheiratet, noch verwandt etc. bist, sollte es in der Regel kein Problem geben. Aber: Generell gilt, dass Du die Versicherungsbedingungen, also das Kleingedruckte, genau lesen musst. Es gibt hier in solchen Fällen garantiert Unterschiede bei den jeweiligen Versicherungen, was den Anspruch auf Regulierung angeht. Ohne Deine Versicherung und den Tarif zu kennen, kann man Deine Frage also nicht mit letzter Gewissheit beantworten.

Wichtig ist, dass Dein Mitbewohner das Ganze einfach bei seinem Versicherungsvertreter wahrheitsgemäß und ohne Lügenmärchen vorträgt. Er wird sicher beim Finden der richtigen Formulierungen usw. behilflich sein.

Ich bin weder Versicherungsfachmann, noch Rechtsanwalt, daher ist dies nur ein persönlicher Rat.

foodie
foodie 03.10.2017

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem Handy und mein Versicherungsvertreter war so nett mir zu sagen, dass sich der andere mein Handy einfach mal vom Tisch genommen hat, um es sich anzusehen. Dabei ist es ihm runtergefallen. Ich habe es ihm keinesfalls (!) gegeben! Dieser kleine, aber feine Unterschied schien damals sehr wichtig zu sein…

Es geht übrigens auf seine Haftpflichtversicherung, da er den Schaden verursacht hat. Hoffentlich hat er eine.

Ich bin auch weder Versicherungsmensch noch Anwalt, kann aber sagen, dass die Geschichten schon sehr genau übereinstimmen sollten, gerade was den aktiven und passiven Teil betrifft. Bitte nicht unbedingt im Wortlaut, sonst sieht es zu abgesprochen aus.

Der defekte Laptop muss vorhanden sein und wird eventuell eingefordert zur Besichtigung. Sichere Deine Daten, falls das noch geht und suche den Kaufbeleg. Ohne gibt es gar keine Erstattung.

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