Angebot freibleibend, Bedeutung?

30.05.2017 von krusty
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Guten Tag,
wer kann mir die Bedeutung der Klausel "Angebot freibleibend" erklären? Ist das rechtlich genau das gleiche, wie ein unverbindliches Angebot - oder gibt es einen rechtlichen Unterschied? Konkret geht es um ein Angebot für eine Gastherme, was wir vom Heizungsgeschäft erhalten haben.

Antworten: 1

blechtrommel
blechtrommel 30.05.2017

Hallo krusty,

die häufig zu lesende Vertragsklausel "Angebot freibleibend" bedeutet unterm Strich nichts anderes als dass sich der Anbieter die Option frei hält, das unterbreitete Angebot ganz oder in Teilen verändern zu können, wenn es aus seiner Sicht die Umstände erfordern. Zwar ist ein gemachtes Angebot zunächst einmal rechtsbindend, kann aber über solche Klauseln aufgeweicht werden. Dadurch hat der Anbieter mehrere Optionen offen:

  • Er kann das Angebot ganz oder in Teilen zurücknehmen, ohne in juristisch relevante Erfüllungspflicht zu treten.
  • Er kann das Angebot ganz oder in Teilen nach seinen Wünschen anpassen (Preise, Mengen usw.).

Selbstverständlich kann der Interessent bzw. Kunde, der ein Angebot annimmt, auf die zur Annahme des Vertrags bestimmten Konditionen bestehen oder, besteht der Anbieter auf die veränderten Konditionen, vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ein unverbindliches Angebot bedeutet im juristischen Sinne nur, dass der Anbieter sein Angebot zurückziehen kann, wenn er es als erforderlich ansieht. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt bei einem unverbindlichen Angebot erst dann zustande, wenn

  • Das Angebot dem Interessenten zugestellt wurde und
  • der Interessent dem Angebot in Form einer Bestellung zugestimmt hat und
  • der Anbieter die Bestellung mit einer Auftragsbestätigung angenommen hat.

Tipp:

Angebote mit dieser Klausel (auch Teile des Angebots, die so gekennzeichnet wurden) können auch vom Angebotsempfänger angepasst werden. Werden durch den Interessenten einzelne Punkte des Angebots verändert und als Gegenangebot zurückgereicht, tritt der Erstanbieter in eine sogenannte "Reaktionspflicht" - das bedeutet, dass er das Gegenangebot explizit ablehnen muss. Tut er dies nicht, wird nach Ablauf der Angebotsfrist automatisch ein rechtsverbindlicher (Kauf-)Vertrag geschlossen - und zwar zu den Konditionen des Gegenangebots.

Zu deinem konkreten Fall

Die Gastherme, zu der du ein freibleibendes Angebot erhalten hast, wird aus vielen verschiedenen Bauteilen diverser Zulieferer zusammengesetzt. Der Anbieter behält sich durch den Zusatz "Angebot freibleibend" die Möglichkeit vor, den Endpreis anzupassen, wenn Preisschwankungen durch Zulieferer dies erforderlich machen. Das ist gängige Praxis - nichts, worüber du dir Sorgen machen müsstest.

Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten restlos beseitigen „lachen“-Emoticon

LG, Micha

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