Darf man Microsoft Office gebraucht kaufen bzw. weiterverkaufen?

20.02.2017 von susi88
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Wie ist das bei Office, ist die Software da auch an einen bestimmten PC gebunden wie beim Betriebssystem oder darf man z. B. sein altes Office 2010 weiterverkaufen, wenn man sich Office 2016 zulegt?

Ich würde mir gern ein älteres Office-Paket kaufen (z. B. 2010), weil auf meinem Laptop noch die 2003-er-Version installiert ist, will aber nichts Illegales tun.
Bei meiner Internetsuche nach der 2010er-Version hat Google mir ganz viele Ebay-Angebote ausgespuckt, aber überwiegend von Privatleuten, die halt eben ihre alte Software anbieten.

Kann ich sowas bedenkenlos kaufen oder darf man nur Neuware benutzen?

Antworten: 1

jurafan
jurafan 15.03.2017

Hallo Susi88,

auch wenn du deine Frage schon vor einiger Zeit gestellt hast, sollst du (und alle anderen Leser, die sich evtl. die gleiche Frage stellen) deine Antwort erhalten. Ich hole dazu etwas weiter aus damit du sicher sein kannst, auch die richtige Information zu bekommen. Mit Lizenzrecht und evtl. Schadenersatzklagen ist nämlich wirklich nicht zu spaßen!

Es gilt der Grundsatz des sich erschöpfenden Rechts. Das bedeutet, ein Softwarehersteller darf nur beim ersten Verkauf bestimmen, wo und von wem die Lizenzen (egal ob per Datenträger oder via Download) verkauft werden. Du hast eine rechtlich einwandfreie Lizenz vom Hersteller gekauft und damit das Recht erworben, deine Kopie bzw. Lizenz gebraucht weiter zu verkaufen.

Siehe dazu das Urteil des EuGH vom 03.07.2012 (C 128/11) für alle Details

Das Urteil fiel zugunsten der Softwarekäufer aus und bestätigt, dass ein Käufer und Nutzer von Software bzw. einer unbefristeten Lizenz zum Eigentümer der Lizenz wird. Als Eigentümer steht ihm das Recht zu, die nun gebrauchte Lizenz weiterzuverkaufen. Der Hersteller muss dafür nicht gefragt werden. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Hersteller durch das Erstverkaufsrecht genügend Vergütung erzielen können.

Evtl. für dich auch interessant ist der Zusatz zum Urteil, der besagt, dass dieses Lizenzverkaufsrecht auch für Updates gilt, die sich auf das originale Hauptprogramm beziehen. Einzige Bedingung für den Verkauf bereits gebrauchter Lizenzen ist, dass nach dem Verkauf keine Kopie mehr beim Verkäufer verbleiben darf.

Kurzum zu deinen Fragen

Software, dazu gehören auch Betriebssysteme, darf entsprechend der vorgenannten Bedingungen verkauft werden, sofern es sich um einen eigenständigen Datenträger handelt und nicht um eine sogenannte "OEM" Version. OEM-Versionen sind ausschließlich Erstausrüstern vorbehalten, die Komplett-Systeme inkl. Betriebssystem verkaufen. OEM-Versionen sind in der Regel auf gekauften Geräten vorinstalliert.

Wenn du dir eine gebrauchte Version von MS Office 2010 über das Internet kaufst, stellt das also keine illegale Handlung dar. Du darfst das bedenkenlos tun. Sollte der Verkäufer seine Version nicht löschen, macht allenfalls ER sich schadenersatzpflichtig - du hast da nichts zu befürchten.

Achte darauf, dass du keine OEM-Software über das Internet kaufst. Das ist zwar absolut legal, führt dich aber im späteren Verlauf zu Problemen, die du lieber nicht haben willst. Solltest du nämlich deinen Rechner, auf dem du die OEM-Software installiert hast, neu aufsetzen wollen/müssen, kannst du deine legal erworbene OEM-Lizenz NICHT mehr ohne Weiteres aktivieren. Dann nämlich musst du dich mit dem Kundendienst von Microsoft auseinandersetzen, damit die dir einen gültigen telefonischen Aktivierungsschlüssel herausgeben.

LG, Jurafan

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