Gibt es eine Mindesthöhe beim Finderlohn?

06.08.2017 von hemlock
1018 mal gelesen 3 Follower

Hi Folks,

ich habe heute früh im Park auf einer Parkbank ein Portemonnaie gefunden mit Ausweisen, Kreditkarten und 400 Euro Bargeld. Wenn ich ganz ehrlich bin habe ich darüber nachgedacht, das Geld zu behalten. Ich bin Student und das ist eine ganze Menge Asche für mich. Es wird dem Besitzer wohl aus der hinteren Hosentasche gerutscht sein im Sitzen.

Dann hatte ich Angst, dass es eine Art versteckte Kamera ist und ich gefilmt werde und dann dran bin,, wenn ich das Geld klaue. Und am Ende haben mein schlechtes Gewissen und meine gute Erziehung gesiegt und ich habe den Kerl gegoogelt und angerufen. Mann, war der froh und kam auch sofort vorbei. Er hat mir 20 Euro als Finderlohn in die Hand gedrückt und sich tausendmal bedankt.

Ein bisschen enttäuscht bin ich schon, ich hatte mir etwas mehr erhofft. Ohne mich hätte er alle Ausweise neu machen lassen müssen, was ja auch Geld kostet, und die Karten sperren und neu beantragen und 400 Euro wären weg gewesen und das schöne Lederportemonnaie, das sicher auch nicht billig war.

Hätte ich es besser zur Polizei gebracht und da einen Finderlohn bekommen? Gibt es eine Prozentzahl, wie viel Finderlohn man jemandem geben muss? Wie viel hättet ihr gegeben?

Grüße an alle!

Antworten: 1

foodie
foodie 06.08.2017

Erst mal Hut ab vor Deiner Leistung, der Versuchung nicht nachzugeben und ehrlich zu sein und zu bleiben. Das war eine große menschliche Prüfung und ich gebe zu, der Gedanke wäre mir auch durch den Kopf geschossen, das Geld einfach zu behalten und ihm nur irgendwie den Rest zukommen zu lassen. Du hättest es ja auch gefunden haben können ohne Geld drin, weil es einer vor Dir schon mitgenommen hat.

Es war toll und gut und richtig von Dir, nichts zu nehmen und es zurück zu geben. Außerdem hättest Du Dich der Fundunterschlagung strafbar gemacht, wenn Du es nicht getan hättest.

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Regelung für den Finderlohn, der sich nach dem Wert des Fundes bemisst.

bis 500 €: 5 % des Wertes

über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert

Wenn der Fund nur für den Verlierer einen ideellen Wert hat, so ist der Finderlohn nach Beliebigen festgesetzt werden.

Deine 20 Euro sind rechtlich also richtig. Ich hätte Dir ehrlich gesagt mehr gegeben, weil ich es super finde, dass Du so ehrlich warst.

Anzeige

© 2024 werweiss.de