Gutschein statt Geld zurück?

Gutschein statt Geld zurück?

16.01.2017 von studi
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Ich habe mir ein Folienschweißgerät für 60 Euro gekauft und es war kaputt. Ich also zurück in den Laden getrabt und es denen um die Ohren gehauen. Jaaa, das hätten sie schon öfters gehabt. Ich könnte mir ein neues aus dem Regal nehmen. Da bin ich sauer geworden. Meins ist defekt. Sie hatten das schon mehrfach und ich soll jetzt wieder eins davon nehmen? Am A… Nein, ich will mein Geld zurück. Und in ein Fachgeschäft.
Geld zurück gibt’s nicht. Nur einen Gutschein. Ich hab zwar einen Aufstand geprobt, aber es waren nur Mitarbeiter und der Chef „leider nicht da“. Ich also mit dem Gutschein nach Hause. Weil die können ja nichts dafür.
Ich meine aber, dass man ein Recht auf Geld zurück bei defekter Ware hat und sich nicht mit einem Gutschein abfertigen lassen muss! Wer weiß da mehr?

Antworten: 4

Beste Antwort
arthur
arthur 16.01.2017

Im Versandhandel wäre eine Reklamation kein Problem. Da hat man bei Käufen generell ein Widerrufsrecht.

Im Handel vor Ort sieht es ein bisschen anders aus. Erst einmal musst du dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Das heißt, er kann das kaputte Gerät reparieren oder gegen ein anderes umtauschen. Du kannst in der Regel wählen. Verweigern darf er das nur, wenn es einen unangemessenen Aufwand darstellt. 

Wurde das Gerät zweimal repariert und funktioniert immer noch nicht, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Zur Reparatur kannst du dem Händler sogar eine Frist setzen. An die muss er sich, soweit ich weiß, halten. Macht er das nicht, kannst du dein Geld zurückverlangen. Mit einem Gutschein musst du dich dann nicht zufriedengeben. Sprich noch mal mit dem Chef.

gluexfee
gluexfee 16.01.2017

Einen rechtlich fundierten Rat kann ich dir da nicht geben, aber ich meine gehört zu haben, dass das mit den Rücknahmen immer so ein bisschen Ermessenssache und Kulanz des Verkäufers bzw. Geschäfts ist. Wenn die Ware allerdings defekt ist, hat der Laden das Recht dreimal nachzubessern. So habe ich das in Erinnerung. Du kannst aber natürlich auch standhaft bleiben und den Chef verlangen. Ruf dort mal an und lass dich mit ihm verbinden. Oder geh nochmal hin und nimm dir ggf. Unterstützung mit. In vielen (z.B.) Klamottenläden ist es mittlerweile auch so, dass man bei einer Rückgabe oft einen Gutschein bekommt anstatt das Geld. Ob das natürlich geschäftsfördernd ist, ist die andere Seite. Sie wollen eben, dass man sein Geld dort hinterlässt.

arthur
arthur 16.01.2017

@gluexfee: Rücknahmen auf Kulanz gibt es, wenn Kunden etwas wegen Nichtgefallen in den Laden zurückbringen. Da liegt es im Ermessen des Händlers, ob er das überhaupt akzeptiert. Man kann schließlich die Ware sehen, anfassen und sich in Ruhe entscheiden. 

Aber bei defekter Ware, die verkauft wird, obwohl bekannt ist, dass die Produktlinie eventuell ab Fabrik mit Fehler ausgeliefert wurde, ist die Rechtslage meinem Wissen nach eine andere. Aber vielleicht kann ein Jurist etwas Fundierteres dazu sagen?

schneezauber
schneezauber 19.01.2017

Ja, die wenigsten Leute wissen, dass es beim Kauf im normalen Geschäft ja grundsätzlich kein Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht gibt, das ist übrigens ein ganz deutlicher Pluspunkt für einen Online-Kauf! „zwinkern“-Emoticon

@arthur hat es super erklärt und so ist es auch: Wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist oder einen Fehler hat, muss der Verkäufer umtauschen oder reparieren. Hierauf hat er sogar ein zweimaliges Recht! Wenn das immer noch nicht hilft, kann man halt vom Vertrag zurücktreten und er muss den Kaufpreis zurückzahlen. Habe ich jedenfalls mal irgendwann so gelernt „lachen“-Emoticon Ist aber auch keine Rechtsberatung, darf man ja nicht „zwinkern“-Emoticon

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