Guten Morgen!
Ich hoffe sehr, dass sich hier jemand mit dem Thema Krankenversicherung auskennt. Und zwar bin ich vor Jahren in die Private Krankenversicherung gewechselt, doch mittlerweile sind mir die Beiträge einfach viel zu hoch geworden und ich überlege deshalb, zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Ein Freund mit, das sei aber absolut nicht möglich oder sehr schwierig, nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln? Danke für eure Hilfe!
Leider ist es wirklich schwer, von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Genau genommen ist das nicht vorgesehen. Das wurde vom Gesetzgeber bewusst so organisiert. Sonst könnte man als Berufsanfänger zunächst von niedrigen Beiträgen und Konditionen der PKV profitieren und später, wenn sich Beschwerden und Krankheiten häufen, in die dann günstigere GKV zurückkehren. Das würde die Solidargemeinschaft belasten.
Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist dennoch möglich. Es hängt von deiner beruflichen Situation und deinem Einkommen ab, ob es gelingt.
Entscheidende Punkte:
Angestellte können unter folgenden Voraussetzungen in die GKV wechseln:
Selbständige können unter folgenden Voraussetzungen in die GKV wechseln:
Auswandern als Chance
Nimmst du für mindestens 12 Monate einen Job im europäischen Ausland an, wo eine Krankenversicherungspflicht besteht, kannst du später in Deutschland deine PKV kündigen und nach drei Monaten in eine gesetzliche KV einsteigen.
Zunächst spielt das Alter eine wichtige Rolle, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können. Auch hängt es von deinem Einkommen und dem Beruf ab. Dann muss noch berücksichtigt werden, ob du selbständig oder angestellt bist.
Liegst du als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze, kannst du wechseln. Das heißt, dein Jahresbruttoeinkommen muss unter 57.600 Euro liegen. Auch wenn du von Seiten deines Arbeitgebers weniger Stunden arbeiten sollst oder beispielsweise dein Weihnachtsgeld gestrichen wird.
Als Selbständiger kannst du fast nur zurück in die GKV wechseln, wenn du ein Angestelltenverhältnis eingehst.
Bei über 55-Jährigen ist ein Wechsel nahezu ausgeschlossen. Sofern das eigene Einkommen 415 Euro nicht überschreitet, kann man sich hier beim Ehepartner mitversichern lassen.
Lass dich doch auch mal von einer GKV deiner Wahl über deine Möglichkeiten beraten.
Hallo @karstenschneider,
da hat dein Freund Recht, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist schwierig bis unmöglich!
Wer einmal zur PKV gewechselt ist, kann nicht einfach so wieder zurückwechseln. Das Problem ist vor allem, dass junge Leute von den niedrigen Beitragssätzen profitieren könnten und später auf eine preiswerte gesetzliche Krankenversicherung wechseln, das ist unserem Gesetzgeber ein Dorn im Auge!
Die Möglichkeit einer Rückkehr zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist u.a. abhängig davon, ob du
- bisher Angestellter oder Selbständiger bist (oder warst)
- eine Befreiung von der Versicherungspflicht hast oder
- die Altersgrenze von 55 Jahren schon überschritten ist.
Als Angestellter kannst du zurück in die GKV, wenn dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Das ist ein regelmäßiges Bruttoeinkommen unter 57.600 Euro im Jahr (variable Gehaltsbestandteile wie z.B. Provisionen zählen hier nicht).
Dazu könnte dein Arbeitgeber
- deine Arbeitsstunden verringern
- dir das 13. Gehalt streichen
- dein Einkommen auf Festgehalt plus Provisionen verändern
Oder du steckst einen Teil deines Verdienstes durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge, das dürfen max. 2.976 Euro sein (Stand 2016).
In diesen Fällen bist du ab der Änderung deines Arbeitsvertrages versicherungspflichtig und kannst zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Für Personen über 55 ist ein Wechsel so gut wie nicht möglich. Es sei denn, sie werden in die Familienversicherug des Partners aufgenommen. Das eigene Einkommen darf 415 Euro nicht überschreiten bzw. es darf nur ein 450-Euro-Job ausgeführt werden.
Für Selbständige ist der Wechsel nur möglich, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Auch hier ist dann wieder die Versicherungspflichtgrenze, wie oben beschrieben, wichtig.
Selbständige über 55 Jahre, die ihr Gewerbe aufgeben müssen, können sich in die Familienversicherung aufnehmen lassen. Voraussetzung ist hierbei, dass das Gewerbe tatsächlich abgemeldet wurde und ein Eigeneinkommen 415 Euro nicht überschreitet.
Grundsätzlich sollte man immer überlegen, ob sich ein Wechsel lohnt. Man muss schließlich sein Einkommen so reduzieren, dass man unter die Entgeltgrenze fällt. Wird die Grenze deutlich überstiegen, rechtfertigt ein Wechsel in die GKV dies wohl eher nicht!