Kann man Einspruch gegen einen gültigen Vollstreckungsbescheid einlegen?

25.09.2017 von piper
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Guten Tag.
In den letzten Monaten hatte ich mit großen finanziellen Problemen durch Arbeitslosigkeit zu kämpfen, wegen denen ich auch meine Miete nicht zahlen konnte. Jetzt hat sich die Situation derart zugespitzt, dass heute der Vollstreckungsbescheid ankam...es soll gepfändet werden! Für mich ist das der SuperGAU, denn wenn die mir das Auto wegpfänden, sind meine Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung (und es laufen etliche!) hinüber. Ich wohne auf dem Land und ohne Auto gibt es hier keine Stelle. Kann ich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben?

Antworten: 1

susanne45
susanne45 01.10.2017

Ja, Du kannst schriftlich Einspruch erheben und musst noch nicht mal eine Begründung angeben. Wichtig ist nur, dass Du das innerhalb von 14 Tagen tust, denn diese Frist ist nicht verlängerbar. Du kannst gleichzeitig beantragen, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird. Versäumst Du die Frist, wird der Vollsteckungsbescheid rechtskräftig. Der Mahnbescheid wird dann an das Prozessgericht abgegeben. Da der Vermieter mit seiner Forderung im Recht ist, verzögerst Du damit nur die Tatsache, dass Du zahlen musst. Kannst Du nicht eine Ratenzahlung vereinbaren?

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