LED ist nicht im Straßenverkehr erlaubt?

30.11.2016 von tamtam
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Es wird draußen kalt und ungemütlich und natürlich früher dunkel. Meine Kinder fahren immer noch gern mit dem Roller zur Schule und zum Sport, aber abends ist es recht dunkel, sodass sie teilweise auf dem Bürgersteig oder Sandwegen nicht sehen, wohin sie rollern.

Nun hab ich bei Eb*** LED-Lichter bestellt. Das ist ein Zweier-Set. Ein Licht in Rot für hinten, eines in Weiß für vorne. Es werden zwei Funktionen angeboten: Dauerlicht und Blinklicht. Der Halter ist universell für die Radstange gedacht - alles gut soweit, doch eben lese ich auf der Verpackung in kleiner Schrift: "Darf im Geltungsbereich der StVZO nicht verwendet werden!"

Und nun? Meine Kinder fahren mit den Rollern nicht auf der Straße, sondern auf dem Bürgersteig, aber dennoch - dürfen sie die LED-Lichter jetzt benutzen oder eher nicht? Bin überfragt...

Antworten: 1

schokominza
schokominza 30.11.2016

Das ist eine Frage, die ich mir auch schon gestellt hab. Die LED's sind nicht generell verboten, aber es gibt Einschränkungen. Das Problem ist meist die Spannung der Batterien, über die die Leuchten betrieben werden. Die liegt im nicht zulässigen Bereich. Es gibt aber durchaus LED's die zugelassen sind. Das steht dann in dem Fall auch auf der Packung. Wenn es erlaubt ist, dann müsste draufstehen laut StVZO in Deutschland als Fahrradbeleuchtung zugelassen, oder so ähnlich. Also quasi der Satz der bei dir drauf steht, nur andersherum. Ich hoffe ich konnte Licht ins Dunkel bringen. Du musst also nur auf die Zulassung achten.

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