Macht eine Räumungsklage Sinn?

16.02.2017 von anna
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Oder anders gefragt: Wisst Ihr, wie aussichtsreich so eine Räumungsklage ist?

Wir haben im Kleintierzuchtverein einen Herrn, der ohne Genehmigung durch den Vorstand einfach ein festes und zu großes Haus da hin gebaut hat. Da muss ich mal schauen, ob das in der Satzung oder durch die Gemeinde geregelt ist, ob er das durfte oder nicht.

Dann hält er Tiere, die bei uns laut Satzung nicht erlaubt sind.

Und er hat sich anderer Häuser / Ställe bemächtig, die man ihm nur leihweise überlassen hatte und als man sie wieder haben wollte, hat er gesagt, er bleibt jetzt da drin und geht nicht raus.

Da es ja um Tiere geht, können wir nicht einfach das Schloss am Tor austauschen und ihn nicht mehr rein lassen. Dann kann er die Tiere ja nicht versorgen.

Nach zahlreichen mündlichen und schriftlichen Bitten und Verwarnungen, die er alle lächelnd ignoriert hat, haben wir nun eine Räumungsklage eingereicht. Wir wollen ihn einfach endlich loswerden.

Wer weiß, was wir noch beachten müssen?

Antworten: 2

blechtrommel
blechtrommel 24.02.2017

Hallo Anna,

da sind ja eine ganze Menge Variablen vorhanden. Ich versuche mal, das Stück für Stück abzuarbeiten in der Hoffnung, dir und deinem Verein ein wenig weiterhelfen zu können. Vorab muss ich aber sagen, dass meine Ausführungen nur meine Einschätzung darstellen und keinerlei Rechtsberatung beinhalten. Für fachlich qualifizierte Antworten sollte ein entsprechend versierter Anwalt zurate gezogen werden.

Zum Bau des Gebäudes

Jede Gemeinde muss sich bei Bauvorhaben mit diesen Auseinandersetzen. Das heißt, der betroffene Herr hätte zunächst einen Bauantrag stellen müssen, der von der Gemeinde genehmigt werden muss. (Ab einer bestimmten Größe und je nach Bauart). Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, kann der Erbauer ohne Weiteres gezwungen werden, diesen Bau wieder abzureißen - und zwar auf seine eigenen Kosten. Ein Nutzungsrecht kann er nur durch das Vorhandensein des illegalen Baus nicht ableiten. Melde diesen Bau beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde/Stadt. Die werden dann von allein tätig.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat dieser Herr das Gebäude auf dem Vereinsgelände errichtet. Wie konnte er das ungesehen durchziehen? 

Zur widerrechtlichen Inbesitznahme der anderen Häuser / Stallungen

Der Verein hat dem Herrn leihweise erlaubt, die entsprechenden Räumlichkeiten nutzen zu dürfen. Wurde zu dieser Leihe irgendeine Art von Leihvertrag geschlossen? Ein Handschlag genügt, um einen rechtsgültigen Vertrag zu beschließen. Wenn keine konkrete Nutzungsdauer vorgegeben ist wird es schwierig, ihn aus diesen Räumlichkeiten zu vertreiben. Dreh- und Angelpunkt ist der geschlossene / nicht geschlossene Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Leihenden. Wenn Absprachen getroffen wurden (auch mündliche), sollten diese offenkundig gemacht und mögliche Zeugen benannt werden.

Unabhängig davon könnt ihr bzw. die Vertretung des Vereins diesen Herrn wohl nur über eine Zivilklage von der Nutzung abbringen bzw. ausschließen. Hilfreich ist übrigens, wenn ihr den Mann vom Verein ausschließt. Ob und wie das geschieht, musst du in der Vereinssatzung nachlesen - das sollte dort geregelt sein.

Zur Räumungsklage

Das ist der richtige Weg. Wie gesagt, könnt ihr das noch durch den Vereinsausschluß und damit verbundene Nutzungsrechte jedweder Art außer Kraft setzen. Speziell in diesem Punkt empfehle ich dir bzw. dem Verein dringend, einen Anwalt aufzusuchen, der das Ganze konkretisieren kann.

Ich hoffe, ich konnte dir bzw. euch damit ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

Michael

anna
anna 24.02.2017

@blechtrommel Danke!

Natürlich hat er keinen Bauantrag gestellt (denke ich mir jetzt mal, sonst wüssten wir das, wir kennen ja jeden bei der Stadt) und natürlich habe es alle gesehen. Aber die Stadt will für den Verein auch kein Geld ausgeben und sicher nicht klagen. Die sagt: "Ist doch Eure Sache".

Über frühere Geschäfte usw. gibt es einfach keine Verträge und viele Zeugen sind verstorben.

Der Mann ist aus dem Verein ausgeschlossen. Wir haben aber die Parzellen nicht gekündigt. Wir haben ihm nur geschrieben, er soll alles räumen. Wir können auch keine Parzellen kündigen, weil wir keine Nutzungsverträge über Parzellen haben. Wer im Verein ist, kann eine zugeteilt bekommen. Ach, es ist echt kompliziert.

Wir sind mit Anwalt zur Räumungsklage. Die erste Verhandlung war bereits. Die Richterin deutete an, dass der Verpächter (die Stadt) und ermächtigen soll oder wir da alle Rechte haben – von denen wir dachten, wir hätten sie schon.

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