Muss ich Künstlersozialkasse bezahlen?

26.11.2016 von romanwerkstatt
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Ich schreibe gerade meinen dritten Roman und da ich davon alleine noch nicht leben kann, habe ich auch ein paar kleine Textaufträge für Werbeagenturen abgewickelt. Ich habe ein Kleingewerbe als Autorin angemeldet und melde auch brav ans Finanzamt. Zahlen muss ich da noch nichts, da zu viel Büromaterial und PC, Scanner und Drucker gegen die Einnahmen gerechnet werden.

Nun habe ich aber Bedenken, Künstlersoziallkasse auch noch einbezahlen zu müssen. Wie viel Prozent vom Auftragswert sind das?

Antworten: 5

tatiana
tatiana 26.11.2016

Nein, die Künstlersozialkasse zahlt immer und nur Dein Auftraggeber. Es ist ein Schutz und eine Absicherung für Künstler. Musiker. Texter. Fotografen. Es kommt auf die Art Deines Auftrags bzw. Genauer gesagt auch auf die Art des Textes in Deiner Rechnung an. Gezahlt werden muss für Beiträge, die frei geschrieben sind und für Fotos, die der Fotograf gestalterisch entwickelt hat. Baut der Auftraggeber dem Fotografen ein Set auf und lässt es nur noch ablichten, ist keine Abgabe fällig. Dann leistet der Fotograf nur Technik, keine kreative Leistung. Sobald Du als Texter frei schreibst, muss er zahlen. Auch, wenn er Dir ein genaues Briefing gibt (schreib 600 Worte zum Thema „Erziehung bei Kindern“) ist der Text eine kreative Eigenleistung und er muss KSK bezahlen. Einziger Ausweg ist eine Rechnung mit falschem Text für „Marketingberatung“ oder so. Das glaubt ein Steuerprüfer aber auch nur, wenn Du die Fähigkeiten dazu hast. Wenn alle Deinen anderen Rechnungen für Textarbeiten waren, muss Dein Auftraggeber bei einer Lohnsteuerprüfung nachzahlen.

danielhh
danielhh 26.11.2016

zahlt immer und nur Dein Auftraggeber

Sie schreibt aber doch, dass SIE Aufträge vergeben hat.

romanwerkstatt
romanwerkstatt 26.11.2016

Nein, ich habe Aufträge ABGEWICKELT. Erledigt. Ausgeführt. (Wer lesen kann ist klar im Vorteil)

nussknacker89
nussknacker89 26.11.2016

Also sorry, wie kann man denn den Tipp mit der Marketingberatung geben? Das ist ja schon kriminell, besonders weil ein Texter ja gar nichts davon hat, weil sich der Auftraggeber um die ksk kümmern muß und nicht der Texter. Dabei spielt es auch keine Rolle ob der Texter auch selbst Mitglied in der ksk ist. Selbst wenn man selber Aufträge vergibt oder an Kollegen weiterleitet, hat man eine gewisse Freigrenze im Jahr. Wie sich das genau gestartet weiß ich nicht, aber das kann man auf den FAQ der ksk nachlesen (ändert sich ja ständig) oder man ruft da direkt mal an.

schokominza
schokominza 30.11.2016

Nussknacker89 hat Recht: Die KSK zahlt der AG nicht der Dienstleister. Allerdings habe ich noch einen Frage an dich: Verlegst du die Bücher selber, also in Eigenpublikation? Dann kann es nämlich anders aussehen. Du selber musst aber als reiner Texter keine Abgabe an die KSK zahlen. Diese ist dafür geschaffen worden, um Personen die im publizistischen oder künsterlischen Bereich tätig sind abzusichern. Du kannst dich darüber Krankenversichern lassen und zahlst dann dort einen an deinem Einkommen bemessenen Beitragssatz. Zudem müsstest du dann auch in die gesetzliche Rente einzahlen, das wird aber auch von deinen Einnahmen berechnet. Schau mal auf der Seite der KSK, die ist recht übersichtlich. So lange du nicht selber verlegst oder Texter/Autoren beauftragst, musst du nichit KSK zahlen.

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