Preiserhöhung beim Stromanbieter, welche Kündigungsfrist?

29.08.2017 von bettinafrank
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Guten Morgen,
unser Stromanbieter hat die Preise erhöht, Preiserhöhung gültig ab dem 01.10.2017. Nun waren wir zwei Wochen im Urlaub und ich habe das Info-Schreiben erst vor wenigen Tagen gesehen. Die normale Kündigungsfrist "6 Wochen vor Vertragsende" ist damit jetzt leider schon verstrichen. Um hier noch rechtzeitig zu sein, hätte ich sofort auf das Schreiben reagieren und die Kündigung raussenden müssen!

Haben wir jetzt Pech, oder kann ich wegen den höheren Preisen jetzt immer noch kündigen? Wer kennt sich damit aus? Vielen Dank vorab, Bettina

Antworten: 3

Beste Antwort
danielhh
danielhh 29.08.2017

Guten Morgen Bettina,

meines Wissens kann man den Vertrag bei Preiserhöhung durch das Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung kündigen.

Schau doch mal bitte in den AGB/Vertragsbedingungen Deines Stromanbieters, dort müsste das auch so vermerkt sein.

Wichtig: Erwähne im Kündigungsschreiben unbedingt den Begriff "Sonderkündigungsrecht" und weise auf den Grund der Preiserhöhung hin. Nicht dass man Deine Kündigung bewusst als "normale Kündigung" interpretiert und sie damit wegen verstrichener Frist verweigert.

Sende die Kündigung am besten per Einschreiben zu Deinem Stromanbieter, nicht per Fax oder E-Mail.

bettinafrank
bettinafrank 29.08.2017

Hallo und vielen Dank. Ja, dieser Satz "ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist" steht unter Preiserhöhung/Sonderkündigungsrecht in den AGBs. Also kann ich theoretisch auch erst Ende September kündigen und mir ruhig noch Zeit lassen?

spartaner
spartaner 29.08.2017

Ich würde jetzt sofort kündigen, nicht erst auf den letzten Drücker.

Bitte in dem Kündigungsschreiben auch in jedem Fall um eine schriftliche Bestätigung Deiner Kündigung!

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