Wann kann der Vermieter fristlos kündigen?

09.03.2017 von mimmo
906 mal gelesen 2 Follower

Heute hatten wir ein schreckliches Schreiben im Briefkasten: Die fristlose Kündigung unseres Vermieters. Wir sollen in drei Wochen ausziehen. Wie soll das gehen? In so kurzer Zeit finden wir niemals eine neue Wohnung! Wir haben keine Rechtschutzversicherung und sind auch nicht im Mieterschutzbund.

Es steht keine Begründung in dem Schreiben. Ist das überhaupt rechtmäßig? Ich kann mir keinen Grund vorstellen, wir haben keinen Fehler gemacht. Vielleicht hat der Hund mal gebellt, aber das hätten uns die Nachbarn bestimmt erzählt. Der Hund ist auch erlaubt laut Mietvertrag. Vielleicht haben wir die Miete auch nicht immer ganz pünktlich bezahlt, aber es kam nie zu einer Mahnung.

Aus welchem Grund darf ein Vermieter überhaupt fristlos kündigen?

Antworten: 3

Beste Antwort
arthur
arthur 09.03.2017

Einfach so darf der Vermieter meines Wissens nach nicht fristlos kündigen, da muss schon etwas Handfestes vorgefallen sein. Wenn man vorher keine Abmahnung erhalten hat und in dem Schreiben kein Grund genannt ist, ist eine fristlose Kündigung vermutlich sowieso unwirksam.

Rufe deinen Vermieter an und suche das Gespräch!

Fristlose Kündigungen gibt es bei:

  • Nicht bezahlter Miete

Seid ihr in Rückstand geraten? Falls ja: Wenn ihr die Miete innerhalb einer bestimmten Frist noch schnell überweist, wird die fristlose Kündigung in der Regel unwirksam. Eine ordentliche Kündigung kann dennoch weiter Bestand haben. Sonst muss der Vermieter, soweit ich weiß, eigentlich immer zuerst abmahnen. Einfach so auf die Straße setzen darf er euch nicht. Dafür müsste er schon eine Räumungsklage eingereicht haben.

Fehlverhalten, das zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung führen kann (in der Regel nach einer Abmahnung):

  • Bei wiederholter unpünktlicher Zahlung der Miete
  • Starker Belästigung anderer Hausbewohner im Sinne von §569 Abs. 2 BGB. Das Füttern von Tauben kann auch zu fristloser Kündigung führen. Dazu gibt es ein Urteil vom AG Nürnberg aus dem Jahr 2016.
  • Kontinuierliche Lärmbelästigung (Normaler Kinderlärm und die üblichen Geräusche zählen nicht dazu!)
  • Nicht genehmigter Untervermietung von Haus oder Wohnung an Dritte
  • Vertragswidriger Verwendung der Wohnung, d.h. wenn du dort beispielsweise ein Geschäft betreibst
  • Gefährdung der Mietsache durch z.B. fahrlässiges Verhalten (kein Heizen bei Frost, Tiermessies, Risiko von Feuer)

Wer die Kaution nicht zahlt, muss mit fristloser Kündigung rechnen. Das geht dann auch tatsächlich ohne Abmahnung.

Allerdings bin ich kein Jurist und kann keine Rechtsberatung geben. Was ich hier schreibe, ist Alltagswissen, mehr nicht. Vielleicht wäre es in deinem Fall gut, einen Anwalt zu kontaktieren!

neonlicht
neonlicht 10.03.2017

Ich schließe mich @arthur an, wenn ihr nichts "verbrochen" habt, kann der Vermieter nicht fristlos kündigen. Es können mitunter sogar andere (längere) Kündigungsfristen als die im Vertrag festgesetzten gelten, je nachdem, wie lange ihr schon in der Wohnung wohnt.

Ich würde dir auch empfehlen, dir entweder einen Anwalt zu suchen oder doch in den Mieterschutzbund einzutreten. Dort arbeiten auch Juristen und die Mitgliedschaft ist mit um die 100 Euro im Jahr vermutlich günstiger, als wenn du dir einen Anwalt nehmen würdest. Und dort bekommst du zu allen Fragen rund ums Mietrecht Hilfe, was ich für sehr sinnvoll halte, denn ich habe erst durch die Mitgliedschaft dort erfahren, dass viele Dinge, die in Standardverträgen so drinstehen, gar nicht immer rechtskräftig sind.

Sofern nichts wirklich Schwerwiegendes vorgefallen ist, glaube ich (als Laie) auch nicht, dass eine fristlose Kündigung ohne vorherige "Warnung", sprich mündlich oder als schriftliche Abmahnung, überhaupt rechtens ist.

mimmo
mimmo 10.03.2017

Danke, ich gehe zum Mierschutzbund!

Anzeige

Suchtags

© 2024 werweiss.de