Es handelt sich um ein Berliner Testament. Es gibt Vorausvermächtnisse für die Kinder und dann ist das Erbe genaustens geklärt und aufgelistet, wer was bekommt. Anschließend kommt ein Absatz wo steht, dass alle vorstehenden Regelungen "wechselbezüglich" sind. Darunter wiederum steht, dass der überlebende Ehegatte berechtigt ist, alle die von IHM getroffenen Verfügungen abzuändern.
Warum dann wechselbezüglich? Warum Berliner Testament? Wer ist mit dem IHM gemeint? Kann das komplette Testament geändert werden, auch die Verfügungen des Verstorbenen, oder nur die des Überlebenden? Wer kennt sich da aus?
Der Berliner Testament regelt nur, dass erst der Ehegatte erbt und dann die anderen danach. Der Verbleibende kann dann nicht einfach ändern, was vorher von beiden Partnern gemeinsam vereinbart wurde. Sonst hätten sie das gemeinsame Berliner Testament ja nicht machen müssen. Wenn also drin steht, dass ein Kind nach versterben eines Partners einen Betrag von xx Euro erbt, kann der verbleibende Partner das nicht rückgängig machen.
Hallo, das Testament hört sich sehr merkwürdig an. Ist etwas wechselbezüglich vereinbart, dann ist nach dem Tod des anderen nichts mehr zu machen. Aber so wie die Sache hier aussieht, kann der Überlebende doch noch was daran ändern. Aber der Wille des bereits verstorbenen bleibt bestehen, der Überlebende kann meines Erachtens nur seinen Teil ändern. Zumal geprüft werden müsste, ob ein Vorausvermächtnis nicht sogar Bestandschutz hat.