Was ist der Sparerpauschbetrag und wie wird er beantragt?

Was ist der Sparerpauschbetrag und wie wird er beantragt?

12.04.2017 von lockard
1055 mal gelesen 1 Follower

Ich sitze gerade an den Steuererklärungen der letzten 4 Jahre für einen Freund (ja, er hat es etwas schleifen lassen). Da ich selbst aufgrund meines Geschäfts alles zum Steuerberater gebe, muss ich mich da nun etwas einlesen und schlau machen. Nun bin ich auf den Sparerpauschbetrag gestoßen, welchen man beantragen soll. Was genau ist das und wo und warum beantragt man ihn?

Antworten: 1

arthur
arthur 12.04.2017

Der Sparerpauschbetrag wurde 2009 eingeführt und ist in in §20 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. 2009 trat auch die Abgeltungssteuer in Kraft. Das bedeutet, seitdem müssen Privatanleger Steuern auf ihre Kapitalerträge bezahlen.

Aber bei Singles brauchen Kapitalerträge von bis zu 801,- Euro nicht versteuert zu werden. Ehepaare genießen die doppelte Freigrenze von 1.602,- Euro.

Banken führen eigentlich die fällige Kapitalertragsteuer sofort ans Finanzamt ab. Wenn du einen Freistellungsaufrag einreichst, bleiben zumindest 801,- Euro unangetastet.

Falls dein Freund mehrere Konten im Plus bei unterschiedlichen Banken besitzt, kann der Freistellungsauftrag auf mehrere Geldinstitute verteilt werden. (Überstiegen werden darf die Summe von 801,- Euro bei Singles bzw. die doppelte Höhe bei Ehepaaren aber nicht.)

Ein Beispiel:

Angenommen, dein Freund hat den Antrag gestellt. Sein Konto bei der SuperBank weist ein dickes Plus auf und er hat 1.200,- Euro Zinsen bekommen. Die SuperBank zieht dann automatisch seinen Sparerpauschbetrag von 801,- Euro ab. Somit sind es nur noch 399,- Euro, auf die Abgeltungssteuer bezahlt werden müssen. Diese liegen bei 25%. Das Finanzamt bekommt also 99,75 Euro.

Hat dein Freund keinen Freistellungsauftrag abgegeben, muss die gesamte Summe von 1.200,- Euro versteuert werden. 25% hieße in dem Fall: 300,- Euro erhält das Finanzamt.

Man kann sich das Geld zwar später wiederholen, aber erstmal ist es weg und man hat die Arbeit damit. Besser ist es, gleich daran zu denken.

Hat dein Freund allerdings sowieso keine Kapitalerträge, brauchst du keinen Antrag stellen. „zwinkern“-Emoticon

Anzeige

Suchtags

© 2024 werweiss.de