Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen?

Wie viel darf ich als Rentner dazuverdienen?

02.05.2017 von bruno
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Guten Tag.
Vor fünf Jahren bin ich aus meinem Beruf als Elektriker in Rente gegangen. Ich bin ein sehr aktiver, jung Gebliebener und genieße alle Zeit, die ich habe, mit meiner Frau und mit meinen Enkeln, wenn sie zu Besuch kommen. Jedoch merke ich, dass mir eine regelmäßige Arbeit fehlt und die Rente auch eher schmal ist. Ich habe mir nun einige Inserate im Internet angesehen und kann mir gut vorstellen, noch etwas zu arbeiten. Aber ich weiß leider nicht, wie viel ich neben meiner Rente dazu verdienen darf. Können Sie mir helfen?

Antworten: 2

Beste Antwort
jeanluc
jeanluc 02.05.2017

Hallo,

die Höhe des Zusatzverdienstes hängt von mehreren Dingen ab.

1. Wenn Du die Regelaltersgrenze erreicht hast, dann gibt es bei der Höhe des Zusatzverdienstes keine Einschränkungen. Die Regelaltersgrenze ist in folgenden Fällen erreicht:

  • Bis zum Geburtsjahrgang 1947 mit dem 65. Lebensjahr.
  • Wer 1947 geboren ist, erreicht sie mit 65 Jahren und 1 Monat.
  • Wer 1948 geboren ist, erreicht sie mit 65 Jahren und 2 Monaten.
  • Wer 1949 geboren ist, erreicht sie mit 65 Jahren und 3 Monaten.
  • Wer 1950 geboren ist, erreicht sie mit 65 Jahern und 4 Monaten.
  • Wer später geboren wurde, muss in seinen Rentenbescheid sehen, dort steht das nämlich drin.

2. Wurde die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat, richtet sich der zusätzliche Verdienst danach, ob man eine Altersvollrente oder eine Teilrente bezieht. Auch sollte man sich hier im Vorfeld immer beim Rententräger informieren, denn es könnte sein, dass durch die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit die Rente gemindert wird.

  • Beim Bezug einer Vollrente darf man bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Zweimal im Jahr darf man bis zum Doppelten, also bis zu 900 Euro verdienen, jedoch nicht im ersten Monat des Rentnebeginns bzw. der Aufnahme der Beschäftigung.
  • Beim Bezug einer Teilrente liegt der Zusatzverdienst höher. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Verdienst der letzten 3 Jahre vor dem Beginn der Rente. Teilrenten können eine 1/2, 1/3 oder 2/3 ausmachen. Wie hoch im Endeffekt hier der Zusatzverdienst sein darf, steht ebenfalls im Rentenbescheid.
arthur
arthur 02.05.2017

Hallo Bruno,

das heißt, Sie sind bereits seit fünf Jahren Rentner. Ich gehe davon aus, dass Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und damals nicht vorzeitig in Rente gegangen sind. Davon hängt nämlich ab, was Sie dazu verdienen dürfen, ohne dass es von Ihrer Rente abgezogen wird. 

Prinzipiell dürfen Sie als Rentner unbegrenzt dazu verdienen. Bei einem zusätzlichen Einkommen von bis zu 450,- € monatlich (Minijob) bleiben die Einnahmen für Sie steuerfrei und sozialabgabenfrei, wenn Ihr Arbeitgeber 2 % pauschal abführt. Melden brauchen Sie diese Einnahmen ebenfalls nicht. Sie werden auch nicht mit Ihrer Rente verrechnet.

Einnahmen, die über 450,- € monatlich hinausgehen, müssen allerdings versteuert werden.

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