Ab wann muss man sich arbeitssuchend melden?

Ab wann muss man sich arbeitssuchend melden?

04.05.2017 von kaeseglocke27
1117 mal gelesen 3 Follower

Hallo,
die Firma wo ich seit paar Monaten jetzt arbeite, hat Stellen gestrichen und da ich auch noch nicht so lange dabei bin, hat es mich leider auch getroffen, zum 01.07. werde ich arbeitslos sein und es ist auch nichts Neues in Sicht „traurig“-Emoticon
Muss ich mich dann jetzt schon arbeitssuchend melden? Und wenn ja, wo und wie geht das? Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Von der Stellenstreichung weiß ich seit Mitte März, aber dass es mich betrifft, erst seit 2-3 Wochen. Danke sehr für Info

Antworten: 1

arthur
arthur 04.05.2017

Du solltest dich sofort arbeitslos melden. Die Arbeitslosigkeit hat letztendlich mit der Information, dass du deinen Job Ende Juni verlieren wirst, angefangen.

Grundregel ist eigentlich, dass man sich drei Monate vor dem Verlust des Arbeitsplatzes beim Amt / der Agentur für Arbeit melden sollte. Ist die Frist kürzer gilt: innerhalb von drei Tagen.

Erledige das am besten gleich morgen.

Du hast dafür drei Möglichkeiten:

  • Telefonisch (schnell und unkompliziert, zur ersten Kontaktaufnahme)
  • Persönlich bei einem Termin (vereinbare am Telefon unbedingt einen, du brauchst Beratung wegen eines neuen Jobs und um bei den Formalitäten keine Fehler zu machen! Außerdem wollen sie auf dem Amt etliche Unterlagen von dir haben.)
  • Auf der Internetseite der Arbeitsagentur (geht zwar rund um die Uhr, ist aber unpersönlich. Zunächst musst du dich registrieren.)

Meldest du dich nicht rechtzeitig arbeitslos, kann es zu einer Sperrzeit kommen, in der du vielleicht kein Arbeitslosengeld bekommst.

Folgendes musst du zu deinem Gesprächstermin mitbringen:

  • Personalausweis
  • Lebenslauf (eventuell eine komplette Bewerbungsmappe)
  • Kündigungsschreiben deines jetzigen Arbeitgebers
  • das ausgefüllte Arbeitspaket (Du findest es unter "Formulare" auf der Seite der Arbeitsagentur.)
  • Arbeitsnachweise
  • falls du sie schon erhalten hast: die vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
  • deine Sozialversicherungsnummer

Anzeige

© 2024 werweiss.de