Aufgaben eines Betriebsrates?

02.04.2017 von herrknauer
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Hallo, ich brauche Fachleute. Ich bin in einer kleinen Firma und wir wollen einen Betriebsrat gründen. Wir haben auch die Erlaubnis vom Chef, aber wir sind unsicher, was alles zu unseren Aufgaben gehört. Gibt es verschiedene Position, wie beispielsweise in einem Verein? Müssen wir bei Versammlungen etwas beachten? Bekommen wir frei dafür oder findet das in unserer Freizeit statt? Und sind wir dann wirklich unkündbar? Dann hätte der Chef wohl kaum zugestimmt, oder was meint Ihr?

Antworten: 2

Beste Antwort
salzhering
salzhering 03.04.2017

Die Aufgaben des Betriebsrats sind tatsächlich genau geregelt und zwar im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Grundsätzlich geht es darum, die Interessen der Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber zu vertreten.

Hier mal ein paar Fakten zum Betriebsrat:

  • Es ist ein Ehrenamt, wird also nicht vergütet. Es gibt kein Extra-Gehalt.
  • Für Deine Arbeit im Betriebsrat musst Du freigestellt werden.
  • Auch für diesbezügliche Seminare.
  • Für Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial kommt ebenfalls der Arbeitgeber auf.
  • Der Betriebsrat hat darauf zu achten, dass Normen und Vorschriften im Betrieb eingehalten werden.
  • Der Betriebsrat beantragt beim Chef Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen.
  • Der Betriebsrat kümmert sich um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
  • Der Betriebsrat setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.
  • Der Betriebsrat fördert die Beschäftigung älterer Kollegen im Betrieb.
  • Der Betriebsrat setzt die Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes um.

Es ist also wirklich Arbeit und nicht bloß eine Nebenbeschäftigung. Es ist aber auch eine Vertrauensstellung, in der man viel erfährt.

arthur
arthur 06.04.2017

@herrknauer: Wenn ihr einen Betriebsrat gründen wollt und das dem Chef vorschlagt, solltet ihr schon eine gewisse Vorstellung davon haben, was so ein Beriebsrat eigentlich ist und macht...

Was zu den Aufgaben eines Betriebsrats gehört, kannst du in § 80 BetrVG nachlesen.

Der Betriebsrat...

  • passt auf, dass Gesetze, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
  • setzt sich im Unternehmen für Maßnahmen, die dem Betrieb und den Arbeitnehmern zugute kommen.
  • setzt ich für Gleichberechtigung ein (bei Einstellung, Beschäftigung, Ausbildung, Weiterbildung und Beförderung)
  • unterstützt Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • bereitet die Wahl / Durchführung einer Auszubildendenvertretung vor.
  • nimmt Anregungen der Arbeitnehmer an und spricht mit dem Arbeitgeber über mögliche Umsetzungsmaßnahmen.
  • setzt sich für die Einstellung / Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ein.
  • fördert Eingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer.
  • fördert Eingliederung von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund.
  • sichert die Beschäftigung im Unternehmen.
  • setzt sich für Umweltschutz und Arbeitsschutz ein.

"Und sind wir dann wirklich unkündbar? Dann hätte der Chef wohl kaum zugestimmt, oder was meint Ihr?"

Nein, ihr seid nicht unkündbar. Aber Betriebsratsmitglieder dürfen laut Kündigungsschutzgesetz (§ 15 KSchG) nicht ohne weiteres ordentlich, d.h. fristgerecht, gekündigt werden. Ausnahmen: Der Betrieb wird geschlossen oder die entsprechende Abteilung stillgelegt.

Manchmal kann der Arbeitnehmervertreter aus betrieblichen Gründen nicht in eine andere Abteilung übernommen werden. Kommt es deswegen zum Streit vor Gericht, muss der Arbeitgeber das begründen. Gibt es einen gleichwertigen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung, muss der im Betriebsrat tätige Mitarbeiter dorthin übernommen werden. Auch dann, wenn dafür jemand anderes gekündigt werden muss, um diese Stelle freizumachen. Ist ein Arbeitsplatz vorhanden, der jedoch nicht gleichwertig ist, muss dieser ebenfalls angeboten werden.

Der Kündigungsschutz ist schon recht umfassend.

Eine außerordentliche Kündigung ist aber dennoch bei groben Fehlverhalten möglich. Typische Gründe:

  • Diebstahl am Arbeitsplatz
  • Sexuelle Übergriffe
  • Beleidigung des Chefs

Bei weniger schwerwiegenden Vergehen, die normalerweise eine ordentliche Kündigung nach sich ziehen würden, passiert dem Betriebsrat nichts.

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