Hallo, ich brauche Fachleute. Ich bin in einer kleinen Firma und wir wollen einen Betriebsrat gründen. Wir haben auch die Erlaubnis vom Chef, aber wir sind unsicher, was alles zu unseren Aufgaben gehört. Gibt es verschiedene Position, wie beispielsweise in einem Verein? Müssen wir bei Versammlungen etwas beachten? Bekommen wir frei dafür oder findet das in unserer Freizeit statt? Und sind wir dann wirklich unkündbar? Dann hätte der Chef wohl kaum zugestimmt, oder was meint Ihr?
Die Aufgaben des Betriebsrats sind tatsächlich genau geregelt und zwar im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Grundsätzlich geht es darum, die Interessen der Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber zu vertreten.
Hier mal ein paar Fakten zum Betriebsrat:
Es ist also wirklich Arbeit und nicht bloß eine Nebenbeschäftigung. Es ist aber auch eine Vertrauensstellung, in der man viel erfährt.
@herrknauer: Wenn ihr einen Betriebsrat gründen wollt und das dem Chef vorschlagt, solltet ihr schon eine gewisse Vorstellung davon haben, was so ein Beriebsrat eigentlich ist und macht...
Was zu den Aufgaben eines Betriebsrats gehört, kannst du in § 80 BetrVG nachlesen.
Der Betriebsrat...
"Und sind wir dann wirklich unkündbar? Dann hätte der Chef wohl kaum zugestimmt, oder was meint Ihr?"
Nein, ihr seid nicht unkündbar. Aber Betriebsratsmitglieder dürfen laut Kündigungsschutzgesetz (§ 15 KSchG) nicht ohne weiteres ordentlich, d.h. fristgerecht, gekündigt werden. Ausnahmen: Der Betrieb wird geschlossen oder die entsprechende Abteilung stillgelegt.
Manchmal kann der Arbeitnehmervertreter aus betrieblichen Gründen nicht in eine andere Abteilung übernommen werden. Kommt es deswegen zum Streit vor Gericht, muss der Arbeitgeber das begründen. Gibt es einen gleichwertigen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung, muss der im Betriebsrat tätige Mitarbeiter dorthin übernommen werden. Auch dann, wenn dafür jemand anderes gekündigt werden muss, um diese Stelle freizumachen. Ist ein Arbeitsplatz vorhanden, der jedoch nicht gleichwertig ist, muss dieser ebenfalls angeboten werden.
Der Kündigungsschutz ist schon recht umfassend.
Eine außerordentliche Kündigung ist aber dennoch bei groben Fehlverhalten möglich. Typische Gründe:
Bei weniger schwerwiegenden Vergehen, die normalerweise eine ordentliche Kündigung nach sich ziehen würden, passiert dem Betriebsrat nichts.