Autoreparatur nicht erfolgreich, welche Rechte habe ich?

Autoreparatur nicht erfolgreich, welche Rechte habe ich?

01.11.2016 von petrakoeln
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Guten Tag
Vor zwei Monaten habe ich meinen Fiat in die Fachwerkstatt gebracht, da er nach dem Anmachen, vor allem morgens, sehr oft ausging. Er stotterte kurz und dann war Ende. Nach der Fehlersuche rief mich der Meister der Werkstatt an, es müssten 2 Teile getauscht werden, danach wäre wieder alles gut. Die Teile wurden also getauscht und ich habe knapp über 900 Euro in der Werkstatt bezahlt. Habe den Wagen dann abgeholt und die ersten Tage war auch alles gut, aber dann wieder das alte Problem, genau so wie vorher. Die Werkstatt will nun erneut auf die Suche gehen. Das will ich aber nicht, da ich mir ganz sicher bin, dass die erste Reparatur unnötig war. Ich will nicht schon wieder bezahlen und danach klappt es dann immer noch nicht. Eine Rückerstattung des ersten Auftrags möchte die Werkstatt micht, da sie behauptet dass die Teile getauscht werden mussten.

Was kann ich jetzt machen? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, sonst würde ich sofort zum Anwalt gehen. Ich bin echt sauer!

Antworten: 3

Beste Antwort
feldmaus
feldmaus 01.11.2016

Oh man , das klingt ja mal gar nicht gut. Grundsätzlich hat eine Firma das Recht auf Nachbesserung, gerade wenn du mit der Reparatur nicht zufrieden bist. Du solltest den Wagen nochmal in die Werkstatt bringen.

Hast du die ausgetauschten Teile gesehen? Wurden sie wirklich ausgetauscht? Was war denn kaputt?

Wenn keine RS vorhanden ist, kann man sich sicherlich einmal bei der Verbraucherzentrale informieren. Grundsätzlich ist aber ein sachliches Gespräch mit der Werkstatt sinnvoller, als gleich mit schweren Geschützen aufzufahren.

rolfexxl
rolfexxl 01.11.2016

es stimmt was @feldmaus schreibt. Ich glaube sogar, eine Werkstatt darf zwei Mal nachbessern sogar. Erst wenn danach der Fehler noch immer besteht, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Meines Wissens gibt es dann das Geld zurück und die getauschten Teile werden zurückgebaut, die alten Teile wieder rein. Wie es sich rechtlich genau verhält, kann dir aber auch eine Schlichtungsstelle beantworten. Die vermitteln zwischen Werkstatt und Kunde, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Ich hoffe es ist alles richtig was ich schreibe, denn ich bin kein Rechtsanwalt.

jenny
jenny 01.11.2016

Ich würde in die gleiche Werkstatt wieder gehen und denen sagen, dass Dein Auto leider trotz ihrer 900 Euro teuren Reparatur bei ihnen weiterhin nicht funktioniert. Manchmal kann es viele Ursachen geben und die ersten Austausche haben ja kurz gewirkt, aber eben nicht dauerhaft. Ich würde quasi reklamieren, und zwar dort, wo es auch gemacht wurde. Die wollen ja, dass dein Auto läuft, haben aber den wirklichen Fehler noch nicht gefunden, was wohl nicht einfach war. Ob eine neue andere Werkstatt den findet, die von vorne anfängt zu suchen? Und halt wieder neues Geld kostet… Geh in die alte und mach da ein Fass auf!

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