Bei wem steht in der Nebenkostenabrechnung ein Regenwasserabgabepreis?

04.11.2016 von marylou
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Unsere neue Mieterin hat ihre erste Nebenkostenabrechnung erhalten und war zunächst entsetzt darüber, dass sie einen Regenwasserabgabepreis zu zahlen hätte. Ihre Frage an mich war, dass sie doch nichts dafür kann, wie viel Regen der Himmel pro Jahr von sich gibt. Sie meinte, dass sie ja nun nicht in der Regenzeit draußen steht und die Tropfen zählen würde, sodass sie dann zumindest weiß, ob der Betrag überhaupt gerechtfertigt wäre. Kanalgebühren, Entwässerung und Wasserverbrauch sind ihr keine Fremdworte und das sieht sie, wie wir alle hier im Haus, auch ein.

Die Niederschlagsmenge zu messen wäre dennoch wohl ein sehr komischer Trick, den Mietern Geld abzuzweigen. Das war für uns alle ein Anlass, unsere Nebenkostenabrechnungen aus dem Schrank zu holen und bewusster nachzuschauen. Tatsächlich, auch bei uns stand die Abgabe von Regenwasser in der Nebenkostenabrechnung mit drin. Wir machten dann alle unsere Späßchen, gleichwohl es wohl kaum zum Lachen ist. Habt ihr in euren Abrechnungen auch einen Regenwasseranteil zu zahlen? Bei wem steht in der Nebenkostenabrechnung ein Regenwasserabgabepreis?

Antworten: 2

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derluebke
derluebke 05.11.2016

Steht bei mir auch seit ungefähr drei Jahren auf der Nebenkostenabrechnung und scheint damit seitens des Vermieters umlagefähig zu sein. Mir hat das mal jemand von unserer Gemeinde versucht zu erklären, aber ich fand die Begründung schon sehr eigenartig. Die Gebühr wurde genau ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem hier im Ort die teure Trinkwassereinigungsanlage in Betrieb ging und da ein Teil dieser Steuer in der Kommune verbleibt, ist man sicher im Zusammenhang damit auf diese zusätzliche Einnahmequelle gekommen.

Jede Gemeinde legt die Höhe nach eigenem Ermessen fest. Besteuert werden wohl die Grundstücksflächen, die von den Eigentümern versiegelt wurden, sodass dort kein Regenwasser nach unten ins Erdreich abfließen kann. Der Quadratmeterpreis liegt bei knapp unter 1,50 € und ist einmal jährlich zu zahlen. Damit steht diese Steuer ohne jeden Zusammenhang mit der tatsächlichen Niederschlagsmenge – wer sollte die auch zuverlässig auswerten wollen? Genau genommen habe ich bisher allerdings nirgendwo eine Aussage darüber gefunden, dass der Grundstückseigentümer diese Abgaben in die Nebenkosten einfließen lassen kann. Aber ob es sich lohnt, dass man sich darüber aufregt, wage ich zu bezweifeln. Da würde ich bestenfalls beim Mieterschutzverein nachfragen, inwieweit diese Abgaben überhaupt rechtlich relevant sind.

feldmaus
feldmaus 05.11.2016

Echt, sowas gibts? Ist mir noch nie aufgefallen auf der Abrechnung. isses nun eine Strafe, wenn man Regenwasser auffängt und in den Kanal ableitet? Die sollen doch froh sein. Man könnte das Wasser ja auch einfach so versickert lassen, was auch eher sinnlos wäre. Dann müssten die Kanäle teuer von den Wasserwerken gespült werden. Was kosten denn 10 Liter Regenwasser?

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