Darf ich trotz Krankschreibung auf den Weihnachtsmarkt?

Darf ich trotz Krankschreibung auf den Weihnachtsmarkt?

20.11.2016 von bonny
2880 mal gelesen 1 Follower

Ich bin noch die ganze nächste Woche krank geschrieben, es geht mir aber schon besser. Nun wollen sich meine Freunde am Freitag mit mir auf dem Weihnachtsmarkt des Sportvereins treffen und es kann gut sein, dass da auch Kollegen von mir auftauchen schlimmstenfalls sogar der Chef selbst. Darf ich da hingehen oder muss ich mit einer Abmahnung oder gar der Kündigung rechnen?

Antworten: 3

paulchen
paulchen 20.11.2016

Ich hatte mal eine Mitarbeiterin, der ich zu gerne gekündigt hätte. Sie hat sich ewig lang immer wieder krankschreiben lassen und in der Zeit fröhlich auf Facebook Bilder gepostet von ihrem neuen Tattoo. Ich konnte nichts machen damals, sagte unser Firmenanwalt. Obwohl das eine Freizeitaktivität war. Danach hatte ich sie allerdings auf meiner Abschussliste und habe dann angefangen, alles abzumahnen, was ich nur konnte und dann irgendwann genug zum gleichen Thema zusammen gehabt. Das würde ich an Deiner Stelle nicht riskieren.

goldie
goldie 20.11.2016

Wenn es der Freitag ist vor dem Montag, an dem Du wieder ins Büro gehst, dann kannst Du das den Kollegen ja sagen, dass heute der erste Tag ist, an dem es Dir wieder besser geht und Montag bist Du endlich wieder da. Es kommt auch darauf an, ob Du Dich voll laufen lässt oder nur dezent mal an einem Glühwein nippst. Die große Party würde ich da besser nicht machen.

peewee9955
peewee9955 21.11.2016

Man könnte sagen "No risk, no fun", aber ob es die Sache wert ist? Natürlich ist es der Freitag - der letzte Tag der Krankschreibung. Ich denke, dass geht dann schon in Ordnung, allerdings stehst du in der Erklärungspflicht, wenn dich Chef oder Kollegen sehen. Das könnte unter Umständen schon unangenehm sein. Überlege einfach, ob du dir das geben möchtest oder noch eine Weile wartest - die Weihnachtsmärkte eröffnen ja jetzt gerade erst: Es läuft dir also nichts weg „lachen“-Emoticon

Anzeige

Suchtags

© 2024 werweiss.de