Darf man als Mieter den Eingang und das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses weihnachtlich dekorieren?

13.12.2016 von arthur
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Ein mit mir befreundetes Paar ist vor kurzem umgezogen. Sie leben nun zur Miete im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses. Eigentlich sind der Eingangsbereich und die Flure dort sehr großzügig und weitläufig geschnitten. Meine Freunde sammeln seit über 30 Jahren Weihnachtsdekoration. Als echte Weihnachtsfans haben sie nun jeden Winkel, den Eingangsbereich des Hauses, sämtliche Treppenaufgänge und Flure, aufwändig dekoriert. Überall stehen Weihnachtsmänner und Rentiere in den Fensterbänken. An den Wänden prangen Girlanden mit Sternen und aufwendige LED-Beleuchtung. Es ist eine sehr opulente Dekoration, die auf mich mehr als erschlagend wirkt. An ihrer Haustür hängt ein selbstgemachter Adventskranz. Vor der Tür parkt ein Santa Claus-Schlitten mit Rentieren an einer mit Kunstschnee übersprühten künstlichen Tanne.

Nun haben sich die Mitmieter beschwert. Ihnen ist das zu viel an Deko. Verstehen kann ich das... Nun meine Fragen: Müssen meine Freunde den Weihnachtsschmuck entfernen? Hat jemand von euch schon einmal etwas Ähnliches als Mieter, Vermieter oder Mitmieter erlebt?

Antworten: 5

tina68
tina68 13.12.2016

Kicher. Ich würde als Mitmieter auch irre werden.

schokominza
schokominza 13.12.2016

Hallo, also erst einmal ich kann verstehen, dass eine so intensive Dekoration natürlich die Gemüter erregt. Viel entscheidender ist aber der Punkt, ob die Sicherheitsregeln noch eingehalten werden. Wie sieht es in Punkto Brandschutz und Fluchtwege aus? Diese dürfen auf keinen Fall zugestellt werden. Da gab es schon reichlich Klagen, weil Mieter ihre Schuhe im Treppenhaus haben stehen lassen, oder auch Blumentöpfe usw. Klar ist, dass Beschwerden auch immer für ein gedrücktes Klima in der Gemeinschaft des Hauses sorgen. Auf der anderen Seite finde ich, dass man wirklich nicht alles einfach so hinnehmen  muss. Wenn also die Fluchtwege versperrt oder eingeschränkt werden, wäre das doch ein vernünftiger Ansatz das Thema anzusprechen, denn Sicherheit geht ja schließlich alle im Haus an. Frohe Weihnachten.

bezzerwizzer
bezzerwizzer 14.12.2016

Man darf Treppenhaus, Flur und öffentliche Flächen nicht mit Dekoration zustellen. Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil. Das AG Münster urteilte am 31. Juli 2008 (38 C 1858/08:

Blumentöpfe, Blumenschmuck und üppige Dekorationen im Treppenhaus und auf Gemeinschaftsflächen sind nicht erlaubt - Zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen - Gestaltungsrechte der Mieter haben Grenzen. https://dejure.org/2008,28211

Ehe es aber soweit kommt, könnten deine Freunde mit dem Mitmieter reden und vielleicht das wegräumen, was ihn am meisten stört. So lange ist es nicht mehr bis Weihnachten. Wenn sie das Gespräch suchen, finden sie sicher eine Einigung.

arthur
arthur 21.12.2016

Für alle, die interessiert, was daraus geworden ist: Meine Freunde haben einen Teil der Dekoration entfernt. Alles, was auf dem Boden in den Ecken stand, erregte besonders Anstoß. Mit dem Fenster- und Wandschmuck hatte niemand wirklich ein Problem. Allerdings müssen die Lichterketten um spätestens 23 Uhr ausgestellt werden. Sie konnten sich zum Glück mit den anderen Hausbewohnern einigen. Im nächsten Jahr wird es hoffentlich dann keine Schwierigkeiten wegen der weihnachtlichen Dekoration der Flure und Eingangsbereiche des Mietshauses mehr geben.

schokominza
schokominza 30.12.2016

Sehr gut, danke dass du uns informiert hast. Ich wollte nämlich schon mal nachfragen, hab aber jetzt deinen Post dazu nochmal gelesen. Manchmal ist es doch einfacher miteinander zu reden. Und klar, wenn Fluchtwege zugestellt sind, ist das natürlich ein Problem, aber ging ja doch ganz gut aus. Ich hoffe ihr hattet alle besinnlichen Weihnachten, auch mit eingesparter Dekoration und da es fast schon soweit ist, wünsche ich an dieser Stelle allen einen guten Rutsch und ein sehr erfolgreiches, glückliches und vor allem gesundes neues Jahr.

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